So vermeiden Sie Strafen und Nachzahlungen

Stressfrei aus dem Urlaub: Diese Zoll-Regeln sollten Reisende für Mitbringsel kennen

Die Ferienzeit in Baden-Württemberg hat begonnen und viele kehren bald aus dem Urlaub zurück. Damit die Heimkehr ohne böse Überraschungen am Zoll verläuft, informiert das Hauptzollamt Lörrach über die wichtigsten Bestimmungen zur Wareneinfuhr. Wer die geltenden Mengen- und Wertgrenzen kennt, vermeidet unerwartete Nachzahlungen und Ärger. Dieser Artikel fasst die entscheidenden Regeln für Sie zusammen.
Stressfrei aus dem Urlaub: Diese Zoll-Regeln sollten Reisende für Mitbringsel kennen
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Foto: Hauptzollamt Lörrach

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Einreise aus Nicht--Ländern: Diese Freigrenzen gelten

Bei der Einreise aus Ländern außerhalb der EU (wie Großbritannien oder ) sowie aus steuerlichen Sondergebieten (wie den Kanarischen Inseln oder Helgoland) dürfen Waren für den privaten Gebrauch nur bis zu bestimmten Mengen- und Wertgrenzen zollfrei eingeführt werden. Die folgenden Obergrenzen gelten pro Person:

Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre)

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak (z.B. Feinschnitt, Wasserpfeifentabak)
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren ist möglich.
  • Für Substitute wie Liquids und E-Zigaretten gelten die allgemeinen Wertgrenzen.
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Foto: Hauptzollamt Lörrach

Alkohol (Mindestalter 17 Jahre)

  • 1 Liter Spirituosen mit über 22 Volumenprozent Alkohol oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit höchstens 22 Volumenprozent Alkohol
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren ist möglich.
  • Zusätzlich: 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier

Andere Waren inklusive Kraftstoffe und Arzneimittel

  • Arzneimittel: Die dem persönlichen Bedarf entsprechende Menge.
  • Kraftstoffe: Die im Hauptbehälter des Fahrzeugs befindliche Menge sowie bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter.
  • Andere Waren: Bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro. Bei Flug- oder Seereisenden erhöht sich die Grenze auf 430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Wertgrenze von 175 Euro.

Wichtig: Die Waren, für die eine spezielle Mengengrenze gilt (Tabak, Alkohol etc.), werden nicht in den allgemeinen Warenwert eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU und besondere Hinweise

Für Reisen innerhalb der EU gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Eine Ausnahme bilden verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel wie Alkohol und Tabak. Hierfür gelten Richtmengen, um den privaten vom gewerblichen Gebrauch zu unterscheiden. Detaillierte Informationen hierzu sowie die Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ sind online unter www.zoll.de abrufbar.

Die genannten Freimengen gelten nur für Waren, die Reisende persönlich mit sich führen. Für per Post oder Kurier versandte Waren gelten abweichende Regelungen.

Artenschutz: Verzichten Sie auf bestimmte Souvenirs

Der Zoll rät dringend davon ab, Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen zu kaufen. Der damit ist streng reglementiert. Verstöße können zur Einziehung der Waren, hohen Bußgeldern oder sogar Strafen führen. Um sicherzugehen, können sich Reisende auf der Webseite www.artenschutz-online.de informieren.

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