Gerichte und Gefängnisse am Limit
Die aktuelle Praxis der Strafverfolgung von Schwarzfahrern hat aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ausgedient. Im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) plädiert die Ministerin dafür, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Ihre Begründung: überlastete Gerichte und überfüllte Gefängnisse.
„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte Hubig. Die Ministerin hinterfragt die Sinnhaftigkeit von Ersatzfreiheitsstrafen, die drohen, wenn Schwarzfahrer Geldstrafen nicht begleichen können. „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“
Ressourcenverschwendung in der Justiz?
Neben der fragwürdigen Effektivität von Haftstrafen für Schwarzfahrer sieht Hubig auch eine erhebliche Belastung für die Behörden. „Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, so die Ministerin gegenüber der NOZ.
Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien sei die Modernisierung des Strafrechts vereinbart worden. Dies sei nun die Gelegenheit, auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch zu überprüfen. Nach aktuellen Paragraf 265a des Strafgesetzbuches gilt Fahren ohne Fahrschein als Erschleichen von Leistungen und ist somit eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es zuletzt 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei im Zusammenhang mit Schwarzfahren ermittelte.