Verdacht auf Misshandlungstod

Schwäbisch Gmünd: Frau verstirbt nach Misshandlungen – Lebensgefährte in Haft

Nachdem Rettungskräfte in Schwäbisch Gmünd eine 63-jährige Frau mit lebensgefährlichen Verletzungen in ihrer Wohnung fanden, die auf Gewalteinwirkung schließen ließen, ist diese nun im Krankenhaus verstorben. Ihr 48-jähriger Lebensgefährte wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern an.
Foto: Polizei BW

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Am frühen Samstagmorgen, gegen 3:15 Uhr, wurde die Rettungsleitstelle über Notruf in die Charlottenstraße in Schwäbisch Gmünd gerufen. Gemeldet wurde eine weibliche Person mit Kreislaufstillstand. Beim Eintreffen der Rettungskräfte an der Wohnadresse offenbarte sich jedoch ein erschreckendes : Die 63-jährige Frau wies diverse Verletzungen auf, die eindeutig auf eine Gewalteinwirkung hindeuteten.

Lebensgefährliche Verletzungen führen zum Tod

Nach erfolgreicher Reanimation wurde die Schwerverletzte umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert. Trotz aller Bemühungen der Ärzte verschlechterte sich ihr Zustand; am Montag erlag die Frau ihren lebensgefährlichen Verletzungen. Die genaue Ursache der Verletzungen und die Umstände, die zu ihrem Tod führten, sind Gegenstand intensiver Ermittlungen.

Festnahme des Lebensgefährten

Angesichts der Gesamtumstände und der Art der Verletzungen richtete sich der Verdacht schnell auf den 48-jährigen Lebensgefährten der Verstorbenen. Er war es, der den Notruf abgesetzt hatte. Die nahm den türkischen Staatsangehörigen daraufhin fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen wurde er am Sonntag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl, der umgehend in Vollzug gesetzt wurde. Der 48-Jährige befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt.

Andauernde Ermittlungen

Staatsanwaltschaft und Polizei führen die Ermittlungen in diesem Fall mit Hochdruck fort. Es werden alle notwendigen Schritte unternommen, um den genauen Tathergang und die Hintergründe dieses tragischen Ereignisses lückenlos aufzuklären und die Verantwortlichkeiten festzustellen.

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