Erhöhung der Schwellenwerte
Seit 1999 gelten für die fusionskontrollrechtliche Prüfung weltweit Umsatzgrenzen von 500 Millionen Euro und für inländische Umsätze 50 Millionen Euro. Reiche will diese Grenzen auf 750 Millionen Euro bzw. 75 Millionen Euro anheben, um die Schwelle für die kartellrechtliche Genehmigung zu verschieben.
Erweiterte Befugnisse gegen „Killer‑Übernahmen“
Das neue GWB soll dem Kartellamt ermöglichen, auch geplante Übernahmen kleiner, aber potenziell wachstumsstarker Start‑Ups zu prüfen, selbst wenn diese noch nicht in Deutschland aktiv sind. Ziel ist, frühzeitig Eingriffe gegen Übernahmen zu ermöglichen, die den Wettbewerb langfristig schwächen könnten.
Stärkere Kontrolle bei öffentlichen Aufträgen
Angesichts umfangreicher Investitionen in die Infrastruktur soll das Kartellamt künftig besser Preisabsprache im Vergabeverfahren aufdecken können. Die Novelle sieht zudem eine fünf‑jährige Verlängerung der verschärften Missbrauchsaufsicht im Energiesektor vor, inklusive härterer Eingriffsmöglichkeiten bis hin zur Gewinnabschöpfung.
Digitalisierung und Fristen
Alle Verfahren beim Bundeskartellamt sollen weitgehend digital abgewickelt werden. In definierten Fällen kann die Behörde innerhalb von zwei Wochen eine Zwischenentscheidung treffen; bleibt sie aus, wird die Fusion automatisch freigegeben.
Institutionelle Änderungen
Der Präsident des Kartellamts soll künftig nur noch acht Jahre im Amt bleiben – bisher gab es keine Befristung. Aktuell führt Andreas Mundt die Behörde seit 2009.
Legislative Planung
Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Kabinett beschlossen werden, das Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Juli.




