Unfallhergang und Korrektur
Ein Verkehrsunfall ereignete sich am Dienstagabend an der Kreuzung Schlosserstraße und Engelsstraße in Rastatt. Eine 48-jährige Mercedes-Fahrerin befuhr gegen 18:00 Uhr die Schlosserstraße und beabsichtigte, nach rechts in die Engelsstraße abzubiegen. Gleichzeitig fuhr ein 21-Jähriger auf einem E-Scooter auf dem Gehweg der Engelsstraße und wollte die Kreuzung überqueren. Laut der korrigierten Meldung der Polizei soll die Autofahrerin den Zweiradfahrer übersehen haben, der verbotswidrig den Gehweg nutzte. Dies führte zum Zusammenstoß.
Leichte Verletzungen und geringer Sachschaden
Bei dem Unfall stürzte der 21-jährige E-Scooter-Nutzer und zog sich leichte Verletzungen zu. Er wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen wird als gering eingestuft.
Verkehrsverstöße führen zu Anzeigen
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass beide Verkehrsteilnehmer gegen Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Die Fahrerin des Mercedes muss sich wahrscheinlich wegen einer Vorfahrtsmissachtung verantworten, während der junge E-Scooter-Nutzer die unerlaubte Nutzung des Gehwegs zu verantworten hat. Beide Beteiligten müssen mit Anzeigen rechnen.