Zuständigkeit bei Bundespolizei
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht mit Sorge auf die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. „Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt“, zitiert die „Rheinische Post“ den GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf.
Seiner Ansicht nach fällt das Schwarzfahren komplett in die Zuständigkeit der Bundespolizei. Roßkopf warnt: „Würde der Plan der Ministerin umgesetzt, laufen wir Gefahr, dass es sehr vielen einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht.“
Kritik an Begründung
Die GdP bezeichnet die Begründung, die Justiz sei durch die Kriminalisierung des Schwarzfahrens zu stark belastet, als „Armutszeugnis“. „Erschleichen von Leistungen müsse eine Straftat bleiben, sonst öffnet man Tür und Tor für ein solches Vorgehen“, so Roßkopf weiter. Oftmals gehe es dabei nicht um Kleinstbeträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich, erläuterte er.
