Die große Mehrheit, nämlich 6.597.111 Personen, ist im gewerblichen Bereich tätig, während 257.565 in Privathaushalten arbeiten. Damit bewegen sich die Zahlen auf einem stabilen Niveau, fast gleichauf mit dem Vorjahr.
Leichter Rückgang bei Haushaltshilfen – Experten mahnen
Doch ein genauerer Blick auf die Statistik zeigt eine Entwicklung, die aufhorchen lässt: Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten ist momentan leicht rückläufig. Seit Dezember 2024 hat sich die Anzahl der angemeldeten Haushaltshilfen um 1,1 Prozent reduziert.
Dr. Rainer Wilhelm, Geschäftsführer bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und zuständig für die Minijob-Zentrale, findet hierzu deutliche Worte und warnt vor den Konsequenzen nicht angemeldeter Arbeit: „Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, ohne sie bei der Minijob-Zentrale anzumelden, handelt illegal. Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.“
Dabei sei die Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt – ob online, im sogenannten Minijob-Manager oder telefonisch.
Vorteile für beide Seiten – Anmeldung lohnt sich
Dr. Wilhelm betont weiter die positiven Aspekte einer offiziellen Registrierung: „Nur eine angemeldete Haushaltshilfe profitiert von wichtigen Rechten wie der Unfallversicherung oder Ansprüchen für die eigene Rente. Und auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es Vorteile. Sie können die Kosten für eine Haushaltshilfe bei der Steuererklärung geltend machen und erhalten bis zu 20 Prozent als Steuerermäßigung erstattet.“ Das kann sich also für beide Seiten richtig lohnen!
Im gewerblichen Bereich bleibt die Branche „Handel und die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 1.143.347 geringfügig Beschäftigten der unangefochtene Spitzenreiter.
Den kompletten Quartalsbericht mit allen Details finden Interessierte auf der Internetseite der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de.




