Wer die betroffenen Forellenfilets gekauft hat, sollte die Packung nicht öffnen oder weiterverarbeiten. Lidl nimmt die Ware in allen Filialen zurück und erstattet den Kaufpreis auch ohne Kassenbon. Der Rückruf gilt nach Angaben des Unternehmens in Baden-Württemberg sowie in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Diese beiden Packungen sind betroffen
- Nautica Regenbogen Forellenfilets Natur, 125 Gramm, Verbrauchsdatum 20.10.2026
- Nautica Regenbogen Forellenfilets Pfeffer, 125 Gramm, Verbrauchsdatum 20.10.2026
Entscheidend ist das aufgedruckte Verbrauchsdatum. Andere Produkte von Danforel und weitere Artikel der Marke Nautica sind laut Rückruf nicht betroffen. Damit lässt sich die Warnung klar eingrenzen: Kunden müssen nicht sämtliche Forellenprodukte oder alle Nautica-Packungen aussortieren.
Warum Lidl vom Verzehr abrät
In den zurückgerufenen Produkten wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung erklärt, dass eine Infektion bei gesunden Erwachsenen häufig unbemerkt bleibt oder leichte, grippeähnliche Beschwerden verursacht. Möglich sind unter anderem Fieber, Muskelschmerzen, Erbrechen und Durchfall.
Für Schwangere, Neugeborene, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem kann eine Listeriose jedoch schwer verlaufen. Das BfR nennt unter anderem systemische Infektionen sowie Hirnhaut- und Gehirnentzündungen; bei Schwangeren sind auch Fehl- oder Frühgeburten möglich. Wer ein betroffenes Produkt gegessen hat und Beschwerden entwickelt oder zu einer Risikogruppe gehört, sollte medizinischen Rat einholen und auf den möglichen Verzehr hinweisen. Der Rückruf ersetzt keine individuelle ärztliche Diagnose.
Rückgabe funktioniert auch ohne Kassenbon
Die beiden Packungen können in jeder Lidl-Filiale zurückgegeben werden. Nach Angaben des Unternehmens wird der Kaufpreis auch dann erstattet, wenn der Kassenbon nicht mehr vorhanden ist. Für Rückfragen nennt Lidl die kostenlose Kundenhotline 00800 5435 5435.
Verbraucher sollten Produktname, Sorte und Verbrauchsdatum vor der Rückgabe noch einmal abgleichen. Ein weiterer aktuell dokumentierter Lebensmittelrückruf betrifft eine Sesampaste wegen Salmonellen; beide Warnungen beziehen sich auf klar abgegrenzte Produkte und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.





