Debatte um Fristen
Die geplante steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen könnte Arbeitgebern mehr Zeit zur Auszahlung gewährt werden. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums deutete diese Möglichkeit am Mittwoch an. Man orientiere sich an der Inflationsausgleichsprämie, die von Ende 2022 bis Ende 2024 ausgezahlt werden konnte.
Für den neuen, als „Krisenbonus“ bezeichneten Betrag, ist bislang nur das laufende Jahr als Auszahlungszeitraum vorgesehen. Der Sprecher räumte ein, dass bei der Inflationsausgleichsprämie ein längerer Zeitraum galt und die aktuelle Gesetzesberatung erst der Anfang sei. „Ich will jetzt nicht das Strucksche Gesetz zitieren, aber natürlich ist das jetzt ein Auftakt einer Gesetzesberatung“, erklärte er. Eine Verlängerung der Frist sei daher im parlamentarischen Verfahren und in Gesprächen mit den Sozialpartnern „sehr gut möglich“. Dies sei auch dem Bundesfinanzminister „sehr wichtig“.
Freiwillige Härtefallhilfe
Der grundsätzliche Ansatz der Bundesregierung sei es gewesen, „Sofortmaßnahmen“ zu ergreifen, die schnell wirken. Der Krisenbonus solle Arbeitgebern und Unternehmen ermöglichen, in der Krise Verantwortung zu übernehmen und ihre Beschäftigten zu unterstützen. Die Auszahlung sei jedoch freiwillig.
Ob der Bund als Arbeitgeber selbst die Prämie zahlen wird, ist noch unklar. Dies müsse innerhalb der Regierung und Koalition geklärt werden, teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit. Ob auch Bundesminister die Prämie erhalten, ist ebenfalls offen. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille habe dazu „nichts gewusst“.




