Keine Wehrpflicht, aber mehr Kontrolle
Die jüngste Bestimmung im Wehrdienstmodernisierungsgesetz, nach der Männer zwischen 17 und 45 Jahren für längere Abwesenheiten aus dem Inland die Genehmigung der Bundeswehr benötigen, sorgt für Unmut. Yannick Kiesel, politischer Geschäftsführer der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), äußert scharfe Kritik an dem Paragraphen. „Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft,“ sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Kiesel sieht darin eine klare Vorbereitung für eine Ausweitung der militärischen Verpflichtungen.
Basis für Zwangseinberufungen?
Die DFG-VK befürchtet, dass die aktuelle Regelung eine Grundlage für zukünftige Zwangseinberufungen schafft. „Hier wird die Basis für eine vollständige Wehrpflicht geschaffen. Wer heute Ausreisen genehmigen lässt, zieht morgen Menschen zwangsweise ein,“ so Kiesel. Die Organisation ist überzeugt, dass in den kommenden Jahren eine „Bedarfswehrpflicht“ eingeführt werden könnte. Der nun diskutierte Paragraph werde demnach nicht nur beibehalten, sondern auch verstärkt zur Anwendung kommen.
Die DFG-VK prüfe die rechtlichen Möglichkeiten.


