Am Donnerstagnachmittag kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen rumänischen Staatsangehörigen am Emmishofer Tor bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den 41-Jährigen fest. Das Amtsgericht Laufen hatte im Mai 2023 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann erlassen, dessen Zahlung er bisher schuldig geblieben war. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Gesuchten an die Bundespolizei. Der Mann konnte die Strafe vor Ort nicht bezahlen und musste daher eine 29-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Der 41-Jährige wurde am Emmishofer Tor festgenommen, als er das Bundesgebiet verlassen wollte. Die Beamten des Hauptzollamts Singen kontrollierten den Mann und stellten fest, dass gegen ihn ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Laufen hatte den Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen, den der Mann bisher nicht beglichen hatte. Die Beamten übergaben den Mann an die Bundespolizei, die ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz brachte, wo er seine 29-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss.



