Groß-Razzia gegen Reichsbürger-Szene.

„Königreich Deutschland“ verboten: Dobrindt zerschlägt größten Reichsbürger-Verein – Razzien!  

Paukenschlag im Kampf gegen Verfassungsfeinde! Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am heutigen Dienstag (13. Mai 2025) den Verein „Königreich Deutschland“ (KRD) mit sofortiger Wirkung verboten. Die Gruppierung gilt als die mitgliederstärkste Organisation der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene hierzulande. Seit den frühen Morgenstunden durchkämmen hunderte Einsatzkräfte Objekte in sieben Bundesländern – darunter auch in Baden-Württemberg.
„Königreich Deutschland“ verboten: Dobrindt zerschlägt größten Reichsbürger-Verein – Razzien!  
„Königreich Deutschland“ verboten: Dobrindt zerschlägt größten Reichsbürger-Verein – Razzien!  
Foto: Polizei BW

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Das Verbot trifft den Kern einer Bewegung, die die Existenz der Bundesrepublik und ihre Rechtsordnung fundamental ablehnt. Zweck und Tätigkeit des Vereins, so die offizielle Begründung, laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung. Auch zahlreiche Teilorganisationen des „Königreichs Deutschland“ sind von dem Verbot umfasst.  

Dobrindt: „Gefährliche Extremisten untergraben Rechtsordnung“

äußerte sich unmissverständlich zu der Maßnahme: „Heute wurde ein bedeutender Schlag gegen die sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter durchgeführt. Mit dem sogenannten „Königreich Deutschland“ wurde die größte Vereinigung dieser seit Jahren wachsenden Szene verboten. Die Mitglieder dieser Vereinigung haben einen „Gegenstaat“ in unserem Land geschaffen und wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut. So untergraben sie beharrlich die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik. Dabei untermauern sie ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch durch antisemitische Verschwörungserzählungen. Das kann in unserem Rechtsstaat nicht geduldet werden. Wir gehen entschlossen gegen diejenigen vor, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung angreifen.“  

Razzien in sieben Bundesländern – auch im Fokus

Die heutigen Vollstreckungsmaßnahmen sind das Ergebnis monatelanger, akribischer Ermittlungen in enger Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, weiteren Bundesbehörden und den Ländern. Hunderte Einsatzkräfte sind seit dem Morgengrauen im Einsatz, um Liegenschaften des Vereins und Wohnungen führender Mitglieder zu durchsuchen. Ziel ist die Beschlagnahme von Vereinsvermögen und die Sicherstellung weiterer Beweismittel. Die Razzien finden in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt.

Was ist das „Königreich Deutschland“?

Das „Königreich Deutschland“ wurde 2012 in Wittenberg von Peter Fitzek, der sich als „Oberster Souverän“ bezeichnet, ausgerufen. Mit nach eigenen Angaben rund 6.000 Anhängern ist es die derzeit mitgliederstärkste Vereinigung im Reichsbürger-Spektrum. Die Ideologie des KRD ist klar: Man sieht sich als völkerrechtswirksam gegründeter „Gegenstaat“, der sich von der Bundesrepublik Deutschland abgespalten habe. Dies äußert sich in eigenen „Verfassungen“, „Gesetzen“, dem Unterhalt einer eigenen „Garde“ und dem Anspruch, selbst „Recht zu sprechen“.  

Die Behörden werfen dem Verein vor, durch sogenannte Zustiftungen von Liegenschaften das Staatsgebiet der Bundesrepublik schmälern zu wollen. Brisant: Staatliche Institutionen werden in antisemitisch konnotierten Verschwörungstheorien als satanisch unterwandert oder von jüdischen Clans gelenkt dargestellt, was die Menschenwürde von Jüdinnen und Juden verletze und staatliche Institutionen delegitimiere.

Wirtschaftskriminalität und Verstöße gegen Gesetze

Ein wesentlicher Aspekt des KRD ist laut Ministerium eine profitorientierte Ausrichtung. Über Teilorganisationen wie die „Königliche Reichsbank“ oder die „Deutsche Heilfürsorge“ sollen unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte betrieben worden sein – trotz fortgesetzter Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Vorwürfe umfassen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Staates und Urkundenfälschung durch die Ausgabe eigener Legitimationsdokumente.  

Mit dem Verbot werden auch die Online-Plattformen des Vereins gesperrt und das Vermögen beschlagnahmt. Jede Fortführung der Vereinsaktivitäten ist strafbar.

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