Verfassungsrechtler sehen Grundrechte verletzt

Juristen attackieren Reise-Genehmigungspflicht für junge Männer

Juristen attackieren Reise-Genehmigungspflicht für junge Männer

Archivbild: Eine Bundeswehr-Rekrutin während einer Übung.

Eine geplante Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer wird von mehreren Verfassungsrechtlern massiv kritisiert. Sie beanstanden die Regelung als unverhältnismäßig und potenziell verfassungswidrig, insbesondere außerhalb von Krisenzeiten. Die Experten sehen alternative Wege, um die militärischen Belange zu sichern.

Bedenken gegen Reise-Auflagen

Die Idee einer Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer stößt bei Juristen auf scharfe Kritik. Insbesondere außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen sei die aktuelle Regelung nicht verhältnismäßig, sagte Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der Business & Law School Berlin. Das Ziel, potenzielle Wehrpflichtige zu erfassen und ihre Verfügbarkeit zu sichern, sei auch durch weniger einschneidende Maßnahmen erreichbar, wie beispielsweise eine reine Informationspflicht des Wehrpflichtigen, so Thiele.

Zudem bemängelt der Jurist die mangelnde Transparenz bei Ablehnungsgründen für eine Genehmigung. Die notwendigen Verfahren könnten sich zudem lange hinziehen und erhebliche finanzielle Belastungen für die Betroffenen bedeuten.

Wehrpflicht im Fokus

Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, teilt diese Einschätzung. Er betont, dass die Genehmigungspflicht primär dazu diene, den Überblick über Wehrpflichtige zu behalten und eine Flucht vor der Einberufung ins Ausland zu verhindern. Aktuell gebe es jedoch keine Einberufungen, die Zwangsmittel erforderten. Deshalb sei eine Kontrolle von Auslandsaufenthalten aktuell nicht notwendig und somit unverhältnismäßig.

Die Ankündigung des Verteidigungsministeriums, durch Verwaltungsvorschriften eine grundsätzliche Genehmigungserteilung zu sichern, sei für Boehme-Neßler nicht ausreichend. Auch die Pflicht zur Beantragung einer Genehmigung halte er für nicht verfassungskonform, solange die Wehrpflicht nicht aktiv vollzogen werde.

Politik widerspricht Experten

Die Debatte erhält zusätzlichen Zündstoff durch widersprüchliche Aussagen aus der Politik. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hatte erklärt, es gebe aktuell keinerlei Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer, da die Wehrpflicht nicht bestehe. Darauf konterte Boehme-Neßler, dass die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern aktuell nur ausgesetzt sei. Für Männer zwischen 17 und 45 Jahren gelte daher weiterhin die Pflicht, längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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