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Hintergrund: Familiennachzug für „subsidiär Schutzberechtigte“

Der Bundesrat entscheidet am Freitag über eine Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte. Als solche gelten Menschen, die weder als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigte anerkannt sind, aber im Herkunftsland bedroht sein könnten.

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