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Terrorverdacht: Jugendlicher soll IS-inspiriert gewesen sein

Hamburg: 17-Jähriger wegen Anschlagsplänen festgenommen

Hamburg: 17-Jähriger wegen Anschlagsplänen festgenommen

Polizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat einen 17-jährigen Syrer festnehmen lassen. Ihm wird die Vorbereitung eines islamistischen Anschlags vorgeworfen. Laut Ermittlern soll der Jugendliche einen Sprengstoffanschlag auf Passanten in einem Einkaufszentrum, einer Bar oder einer Polizeiwache geplant haben. Universaldünger und Grillanzünder wurden sichergestellt.

Terrorpläne in Hamburg aufgedeckt

Spezialkräfte der Polizei schlugen bereits am Donnerstag zu: In Hamburg wurde ein 17-jähriger Syrer festgenommen. Der Grund: Der Verdacht auf die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg am Montag mit.

Mehrere Ziele im Visier

Nach Informationen der Ermittler soll der Jugendliche geplant haben, eine unbestimmte Zahl von Menschen zu töten. Als potenzielle Ziele nannte die Staatsanwaltschaft Einkaufszentren, Bars oder Polizeiwachen in der Hansestadt. Um seine Pläne umzusetzen, soll er sich bereits Materialien wie Universaldünger und flüssigen Grillanzünder besorgt haben. Auch eine Sturmhaube und ein Messer wurden gefunden.

Bundesbehörden alarmiert

Der Bundesnachrichtendienst soll Anfang der vergangenen Woche Hinweise auf die konkreten Pläne des Jugendlichen erhalten haben. Dies führte offenbar zur schnellen Festnahme. Die Ermittler gehen davon aus, dass der 17-Jährige durch die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu seinem Vorhaben inspiriert wurde. Er soll zudem in Telegram-Gruppen aufgefallen sein, was den Behörden bereits bekannt war.

Weitere Ermittlungen laufen

Im Zuge der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten wurden die für den geplanten Anschlag vorgesehenen Gegenstände sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wird auch wegen der Verwendung von IS-Symbolen ermittelt. Eine psychiatrische Begutachtung wurde in einem separaten Verfahren wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz und weiterer Delikte angeordnet.

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Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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