Fünf Dienste sollen in jeder zuständigen Behörde ankommen
Der Plan betrifft Vorgänge, die für viele Menschen einen unmittelbaren Alltagsbezug haben. Innerhalb von neun Monaten sollen die bereits bestehenden Onlinedienste bei allen jeweils zuständigen Behörden in Baden-Württemberg angebunden werden.
- Wohnsitz anmelden oder ummelden
- Eheschließung anmelden
- Aufenthaltstitel beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen
Damit nennt das Land erstmals einen festen Zeitraum für diese fünf Leistungen. Ein landesweit einheitlicher Starttag steht jedoch nicht fest. Die Angebote werden im Verlauf des Rollouts bei den zuständigen Städten, Gemeinden, Landkreisen und weiteren Behörden freigeschaltet.
Online verfügbar heißt bisher nicht automatisch flächendeckend
Der entscheidende Unterschied liegt zwischen einem entwickelten Onlinedienst und seiner tatsächlichen Nutzung vor Ort. Ein digitales Verfahren kann technisch existieren, ohne bereits mit jeder zuständigen Behörde verbunden zu sein. Genau diese Lücke soll das Programm „Flächendeckung digitale Verwaltungsleistungen“ schließen.
Nach Angaben des Innenministeriums sind auf dem Serviceportal Baden-Württemberg bereits rund 600 Onlinedienste verfügbar. Die neue Vereinbarung bezieht sich nicht auf alle diese Angebote, sondern zunächst auf die fünf ausgewählten Verfahren. Sie betreffen häufige Lebenslagen und sollen Behörden entlasten, die besonders viele Anträge bearbeiten.
Komm.ONE übernimmt den Anschluss der Behörden
Die kommunale IT-Dienstleisterin Komm.ONE soll den Rollout als Generalunternehmerin koordinieren. Eine eigene Einheit begleitet die Behörden bei der technischen Anbindung. Der Bund stellt nach Angaben des Landes zentrale Informationen bereit und will die Nachnutzung der Dienste mit standardisierten Verträgen vereinfachen.
Das Land kündigt an, die Kosten des Rollouts zu übernehmen. Eine konkrete Gesamtsumme nennt die Mitteilung vom 15. Oktober allerdings nicht. Damit bleibt offen, wie hoch der finanzielle Aufwand für Anschluss, Betrieb und mögliche Anpassungen in den einzelnen Behörden ausfällt.
Was Bürgerinnen und Bürger jetzt beachten müssen
Die fünf Behördengänge sind nicht mit der Unterzeichnung sofort überall vollständig online möglich. Wer einen Antrag digital stellen möchte, sollte deshalb weiterhin im Serviceportal oder auf der Website der zuständigen Kommune prüfen, ob der jeweilige Dienst am Wohnort bereits freigeschaltet ist und welche Nachweise benötigt werden.
Auch das Wort „flächendeckend“ bedeutet nicht, dass jede Leistung von jeder Kommune selbst bearbeitet wird. Maßgeblich ist die jeweils zuständige Behörde. Das Ziel des Programms lautet, dass der passende Onlinedienst dort innerhalb des neunmonatigen Zeitraums verfügbar wird.
Der nächste überprüfbare Punkt ist der Abschluss des Rollouts
Grundlage ist eine am 14. Oktober 2026 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung zwischen Baden-Württemberg und dem Bund. Das Innenministerium begleitet die Umsetzung; Land, kommunale Landesverbände und Komm.ONE sind an dem Projekt beteiligt. Ob der Zeitplan eingehalten wird, lässt sich an der tatsächlichen Verfügbarkeit der fünf Dienste bei den zuständigen Behörden messen.





