Heizkeller wird Privatsache
Die von der Ampelkoalition geplante Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird nicht kommen. Auch das Verbot alter Heizkessel, das bereits mehrmals verschärft wurde, fällt weg. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) verkündete am Dienstagabend: „Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab.“ Der Heizungskeller werde damit wieder zur Privatsache, und die Bürger erhielten die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen.
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bestätigte die Einigung und sprach von einem neuen „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Die Verbraucher hätten zukünftig die Freiheit der Entscheidung, müssen aber auch mit den Konsequenzen kalkulieren können. Beratungspflichten beim Heizungskauf sollen entfallen. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern werden zudem nicht mehr zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Grüngasquote statt pauschaler Vorgaben
Statt der 65-Prozent-Regel tritt nun ab 2028 eine sogenannte „Grüngasquote“ für Bestandsbauten in Kraft. Diese soll schrittweise angehoben werden, um den Anteil von grünem Wasserstoff und Biogas zu steigern. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen Bioanteil von zehn Prozent vorweisen. Bis 2040 sollen in drei weiteren Schritten die Anteile steigen. Eine Überprüfung der Erreichbarkeit der Klimaziele ist für das Jahr 2030 angesetzt.
Knappheit und Kostenrisiken
Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Wuppertal Instituts hatten zuvor auf die fehlende Verfügbarkeit von Biomethan und grünem Wasserstoff bis 2045 hingewiesen. Dies birgt das Risiko stark steigender Preise für Gasheizungsbesitzer, wie auch der Paritätische Gesamtverband warnt. Experten raten, diese Gase primär für die Industrie einzusetzen, wo klimaneutrale Alternativen teuer oder kaum vorhanden sind. Die Bundesregierung muss bis zum 25. März ihr Klimaschutzprogramm vorlegen und darin aufzeigen, wie die Klimaziele bis 2040 erreicht werden sollen.
