Hersteller warnt vor Verzehr

Edeka-Rückruf: Plastikteile in Jagdwurst! Achtung, Erstickungsgefahr!

Symbolbild

Foto: Foto: <a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Tsungam" title="User:Tsungam">Tsungam</a> - <span class="int-own-work" lang="de">Eigenes Werk</span>, <a href="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.en" title="Creative Commons Zero, Public Domain Dedication">CC0</a>, <a href="https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37041821">Link</a>

Vorsicht beim Wurstkauf! Die Fleischwerk Hessengut GmbH schlägt Alarm und ruft eine Charge ihrer beliebten "Echt Gut Jagdwurst" zurück. Der Grund: Es könnten sich gefährliche Kunststoff-Fremdkörper in der Wurst befinden. Vom Verzehr wird dringend abgeraten!

Für Verbraucher in mehreren Bundesländern heißt es jetzt: Augen auf beim Inhalt des Kühlschranks! Ein beliebter Aufschnitt könnte zur Gesundheitsfalle werden. Die Fleischwerk Hessengut GmbH hat einen dringenden Rückruf für ihre „Echt Gut Jagdwurst“ in der 250-Gramm-Packung gestartet.

Achtung, diese Charge ist betroffen:

  • Produktbezeichnung: Echt Gut Jagdwurst
  • Verpackungseinheit: 250 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 16.06.2025
  • Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L 170225
  • Hersteller / Inverkehrbringer: Fleischwerk Hessengut GmbH, Unter dem Schöneberg 20, 34212 Melsungen

Der Hersteller teilte mit: „Der Hersteller kann nicht ausschließen, dass sich Kunststoff-Fremdkörper in der Wurst befinden.“ Eine mögliche Gesundheitsgefahr könne daher nicht ausgeschlossen werden.

© Fleischwerk Hessengut GmbH

Hier wurde die Wurst verkauft:

Die betroffene Jagdwurst wurde laut Unternehmensangaben in EDEKA-Märkten, Herkules-Märkten, Marktkäufen und Ratio-Filialen im Absatzgebiet der EDEKA-Hessenring vertrieben.

Folgende Bundesländer sind nach derzeitigem Stand betroffen:

  • Hessen
  • Thüringen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt

Das können Sie tun, wenn Sie die Wurst zu Hause haben:

Die Empfehlung des Herstellers ist eindeutig: „Der Verbraucher wird gebeten, das Produkt nicht zu verzehren.“ Kunden, die das Produkt mit der genannten Charge und dem MHD gekauft haben, können dieses auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihrer Einkaufsstätte zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet.

Wichtig: Fremdkörper in Lebensmitteln können eine ernsthafte Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Sollten Sie nach dem Verzehr Beschwerden haben oder Fremdkörper verschluckt haben, begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche Behandlung. Bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf.

Methodik-Hinweis:
insideBW prüft Informationen nach redaktionellen Standards. Wie wir arbeiten? Mehr dazu: Quellen & Methodik .