Specht-Riemenschneider bremst Forderungen aus

Bundesdatenschützerin warnt vor pauschalem TikTok-Verbot

Bundesdatenschützerin warnt vor pauschalem TikTok-Verbot
Foto: Louisa Specht-Riemenschneider (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Ein generelles Verbot von sozialen Medien für Minderjährige lehnt die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider ab. Sie sieht darin eine unverhältnismäßige Hürde, insbesondere für kleinere oder speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte Plattformen. Die Durchsetzung des Jugendschutzes sei wichtig, aber nicht durch pauschale Verbote zu erreichen.

Harsche Kritik an pauschalen Forderungen

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat sich entschieden gegen ein generelles Verbot von sozialen Medien für Jugendliche ausgesprochen. Ein solches Verbot würde nach Ansicht ihrer Behörde unzulässigerweise alle Plattformen über einen Kamm scheren. Insbesondere kleinere Netzwerke oder solche, die gezielt auf junge Nutzer zugeschnitten sind, würden dadurch unverhältnismäßig benachteiligt.

Die Frage, ob und wie eine Altersgrenze für die Nutzung von Online-Plattformen eingeführt werden sollte, sei eine komplexe fachpolitische Entscheidung. Sie berührt Bereiche wie Kinder- und Jugendschutz, Mediapolitik sowie die breitere Digitalpolitik. Aus rein datenschutzrechtlicher Sicht sei weniger die absolute Altersgrenze entscheidend, sondern vielmehr die Art und Weise, wie diese kontrolliert und durchgesetzt werde.

Entscheidend sei hierbei, dass sogenannte Altersverifikationssysteme die Grundsätze der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit einhalten. Die Behörde verweist hier auf innovative technische Lösungen. Als Beispiel werden sogenannten Zero-Knowledge-Verfahren genannt, die derzeit auch im Kontext der geplanten europäischen digitalen Brieftasche, der EUDI-Wallet, diskutiert werden. Bei diesen Ansätzen würde nicht explizit das Geburtsdatum oder weitere persönliche Ausweisdaten übermittelt, sondern lediglich verifiziert, dass die Nutzerin oder der Nutzer ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat.

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