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Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober

Bis zu 50.000 Euro KfW-Kredit für Einbruchschutz in Baden-Württemberg

Zum Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober weist die Polizei auf kostenlose Beratungen und wirksame Sicherungen hin. Eigentümer und Mieter können für fachgerecht ausgeführte Maßnahmen einen KfW-Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit beantragen.

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Symbolbild der Polizei zum Einbruchschutz in Baden-Württemberg
Symbolbild
Foto: Polizei BW

Mechanische Sicherungen sollen den Einstieg erschweren

Wer sein Zuhause besser gegen Einbruch schützen will, sollte nach Empfehlung der Polizeilichen Kriminalprävention zuerst an Türen und Fenster denken. Im Mittelpunkt stehen mechanische Sicherungen, weil sie das Aufhebeln erschweren und Täter Zeit kosten. Bei neuen Elementen empfiehlt die Polizei geprüfte einbruchhemmende Produkte ab der Widerstandsklasse RC 2.

Alarmanlagen können den Schutz ergänzen, ersetzen stabile Schlösser, Beschläge und Verriegelungen aber nicht. Das gilt besonders für leicht erreichbare Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren. Welche Lösung zu einem Gebäude passt, hängt von Bauart und vorhandenen Elementen ab; deshalb raten Polizei und KfW zu fachlicher Planung statt zu Einzelkäufen ohne Gesamtkonzept.

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Die bundesweite Polizeistatistik unterstreicht den Präventionsgedanken: Für 2025 nennt die Polizei 82.920 Wohnungseinbrüche, nach 78.436 Fällen im Vorjahr. 44,9 Prozent der registrierten Taten blieben im Versuchsstadium. Aus diesen Zahlen lässt sich nicht ableiten, welche einzelne Sicherung einen Versuch verhindert hat. Sie zeigen aber, dass viele Taten nicht vollendet werden.

Der KfW-Kredit finanziert mehr als neue Haustüren

Über das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ können Eigentümer und Mieter bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen zum Einbruchschutz beantragen. Gefördert werden nach Angaben der KfW unter anderem einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster und Türen, Gitter, Rollläden sowie bestimmte Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.

Entscheidend ist die technische Ausführung. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen vorgenommen werden und die jeweiligen Mindestanforderungen der KfW erfüllen. Eigenleistungen sind daher nicht automatisch förderfähig. Zudem handelt es sich um einen Kredit, nicht um einen Zuschuss. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Zusage hängt auch von verfügbaren Fördermitteln und der Kreditprüfung ab.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden

Der häufigste praktische Stolperstein liegt in der Reihenfolge: Interessierte müssen den Kredit über einen Finanzierungspartner beantragen, bevor sie Liefer- oder Leistungsverträge verbindlich abschließen und bevor die Arbeiten beginnen. Wer zuerst Handwerker beauftragt und erst danach die Förderung klären will, riskiert, dass das Vorhaben nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Für Mieter kommt ein weiterer Schritt hinzu. Bauliche Veränderungen sollten vorab mit dem Vermieter abgestimmt werden. Auch Eigentümer sollten Angebote nicht allein nach dem Preis vergleichen, sondern prüfen, ob Produkte, Montage und Nachweise zu den KfW-Anforderungen passen.

Kostenlose Beratung hilft bei der Priorisierung

Die Polizei bietet örtlich kostenlose und neutrale Beratungen zum Einbruchschutz an. Dabei lässt sich klären, welche Zugänge besonders gefährdet sind und welche Nachrüstung sinnvoll ist. Die Beratung ersetzt kein Angebot eines Fachbetriebs, kann aber helfen, unnötige Ausgaben zu vermeiden und Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge zu planen.

Unabhängig von Umbauten bleiben einfache Verhaltensregeln wichtig: Türen sollten auch bei kurzer Abwesenheit abgeschlossen, Fenster vollständig geschlossen und Ersatzschlüssel nicht im Außenbereich versteckt werden. Wer verdächtige Beobachtungen macht, sollte die Polizei verständigen, statt selbst einzugreifen.

Der Aktionstag ist Startpunkt, keine Frist

Der Tag des Einbruchschutzes findet 2026 am Sonntag, 25. Oktober, statt. Er fällt auf den Tag der Zeitumstellung und soll den Beginn der dunkleren Jahreszeit für Prävention nutzen. Der Termin ist keine Förderfrist: Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des KfW-Programms. Wer ein Vorhaben plant, sollte deshalb zuerst eine polizeiliche Beratungsstelle kontaktieren, anschließend ein fachgerechtes Angebot einholen und erst danach den Finanzierungsantrag stellen.

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