Baden-Württemberg bereitet einen neuen Rechtsrahmen für die Speicherung von Kohlendioxid im Untergrund vor. Zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sollen den Gesetzgebungsprozess in einem landesweiten Forum begleiten. Die politische Richtung ist damit erkennbar, über ein konkretes Speicherprojekt ist aber noch nicht entschieden.
Was das Land jetzt tatsächlich plant
Die Regierungskoalition will ein sogenanntes Opt-in-Gesetz auf den Weg bringen. Es soll die landesrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine CO₂-Speicherung an Land grundsätzlich geprüft und ermöglicht werden kann. Das Bürgerforum soll nach den Vorarbeiten im ersten Quartal 2027 beginnen.
Vorgesehen sind außerdem eine Verbändeanhörung und eine Online-Beteiligung. In einer ersten Phase sollen Interessenvertretungen Themen und mögliche Fachleute vorschlagen. Anschließend können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen online einbringen. Das zufällig zusammengesetzte Forum soll Chancen, Risiken und offene Punkte gewichten und Empfehlungen an die Landesregierung formulieren.
Die Ankündigung ist deshalb noch keine Standortentscheidung. Auch ein fertiger Gesetzentwurf, eine Zahl möglicher Speicherstätten oder ein Zeitplan für ein konkretes Genehmigungsverfahren liegen nach den veröffentlichten Unterlagen nicht vor.
Warum Zementwerke beim Carbon Management im Mittelpunkt stehen
Bei der Herstellung von Zement und Kalk entsteht Kohlendioxid nicht nur durch den Energieeinsatz. Ein erheblicher Teil wird beim chemischen Prozess selbst freigesetzt und lässt sich daher nicht allein durch erneuerbaren Strom vermeiden. Nach Angaben des Landes verursachten die Zementanlagen in Baden-Württemberg 2025 rund 2,2 Millionen Tonnen CO₂. Etwa 1,5 Millionen Tonnen davon waren prozessbedingt; der Datenstand ist Juni 2026.
Bei Carbon Capture and Storage, kurz CCS, wird CO₂ an einer Anlage abgeschieden, transportiert und in geeignete tiefe Gesteinsschichten eingebracht. Carbon Capture and Utilisation, kurz CCU, nutzt abgeschiedenes CO₂ dagegen als Rohstoff. Das Land ordnet beide Verfahren als Ergänzung ein: Emissionen sollen zuerst vermieden und reduziert werden. Speicherung oder Nutzung kommen vor allem für schwer oder nicht vermeidbare Restemissionen infrage.
Auf Bundesebene besteht seit Ende November 2025 ein erweiterter Rechtsrahmen für CO₂-Transport und -Speicherung. Baden-Württemberg muss nun entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen auch eine Speicherung auf dem Landesgebiet möglich werden soll.
Geeignete Speicherorte sind noch nicht nachgewiesen
Gerade hier liegt die wichtigste Unsicherheit. Im Positionspapier der Landesregierung heißt es ausdrücklich, dass es für Baden-Württemberg noch keine fundierte Bewertung der Speicherpotenziale gibt. Grobe Übersichtsstudien nennen erdöl- und erdgasführende Schichten sowie tiefe salzwasserführende Gesteinsformationen im Oberrheingraben und im Molassebecken südöstlich der Donau.
Aus diesen Hinweisen folgt jedoch nicht, dass die genannten Gebiete tatsächlich geeignet sind. Dafür wären weitergehende geologische Untersuchungen nötig. Zusätzlich müssten Nutzungskonflikte bewertet werden, etwa mit tiefer Geothermie. Das Land betont selbst, dass die Prüfung noch keine Vorfestlegung auf eine Speicherung an Land darstellt.
Grundwasser, Leckagen und Langzeitsicherheit gehören in die Prüfung
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass für die notwendige Langzeitsicherheit geologischer Speicher keine über Jahrtausende reichenden Erfahrungswerte existieren. Als mögliche Risiken nennt die Behörde unter anderem Leckagen, eine Verunreinigung oder Versalzung oberflächennahen Grundwassers und die Mobilisierung von Stoffen in der Speicherformation. Deshalb sind Standortauswahl, laufende Überwachung und klare Haftungsregeln entscheidend.
Auch die Landesregierung nennt den Schutz von Anwohnern und Trinkwasser als Voraussetzung. Tektonische und seismische Prozesse sowie andere Nutzungen des Untergrunds müssten in standortbezogenen Untersuchungen berücksichtigt werden. Gleichzeitig warnt das Umweltbundesamt davor, CCS als Ersatz für Emissionsminderung zu behandeln: Die Technik soll den Ausstieg aus fossilen Energien nicht verzögern.
Der nächste überprüfbare Schritt kommt 2027
Das Bürgerforum soll im ersten Quartal 2027 starten und parallel zur Erarbeitung des Gesetzes arbeiten. Erst der spätere Entwurf wird zeigen, welche Sicherheitsanforderungen, Beteiligungsrechte und Grenzen Baden-Württemberg festschreiben will. Bis dahin bleibt offen, ob geeignete und gesellschaftlich tragfähige Speicherstandorte im Land überhaupt nachgewiesen werden können.





