Zwei Übungen pro gefördertem Stadt- oder Landkreis
Baden-Württemberg will Krankenhausalarm- und Einsatzpläne nicht nur auf dem Papier prüfen. In jedem geförderten Stadt- oder Landkreis sollen eine erste Übung bis Ende 2027 und eine zweite bis Ende Oktober 2028 stattfinden. Geübt wird an einem oder mehreren geeigneten Klinikstandorten gemeinsam mit den jeweiligen Traumakliniken.
Welche Kreise wie viel Geld erhalten, ist noch nicht veröffentlicht. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen die Stadt- und Landkreise einen Erlass mit ihrer individuellen Förderhöhe bekommen. Das Land stellt ihnen außerdem einen Planungsleitfaden, Szenarienbeschreibungen, Übungsziele und Checklisten für die Auswertung zur Verfügung.
Vier Szenarien stehen im Mittelpunkt
Vorgesehen sind Übungen zu einem Massenanfall von Verletzten, einem IT-Ausfall, einem Stromausfall und einer Hitzewelle. Dieser sogenannte All-Gefahren-Ansatz soll verschiedene Störungen abdecken, statt die Vorbereitung auf eine einzelne Ursache zu beschränken.
Auf dem Prüfstand stehen deshalb nicht nur medizinische Abläufe. Die Beteiligten sollen auch testen, ob Technik, Kommunikation, Zuständigkeiten und Entscheidungen unter Krisenbedingungen funktionieren. Die Gesundheitsämter müssen an Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation beteiligt werden.
Der 81-seitige Rahmenplan bildet die Grundlage
Die Übungen bauen auf dem 2025 veröffentlichten Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und Einsatzplanung auf. Die 81-seitige Handreichung des Sozialministeriums berücksichtigt gesetzliche Anforderungen, fachliche Standards und Erfahrungen aus früheren Einsatzlagen.
Ein Krankenhausalarm- und Einsatzplan legt unter anderem Alarmierungswege, Führungsstrukturen, Zuständigkeiten und den Umgang mit knappen Ressourcen fest. Eine Übung kann sichtbar machen, ob diese Regeln unter Zeitdruck verständlich sind und das Zusammenspiel zwischen Klinik, Gesundheitsamt, Kommune und Bevölkerungsschutz trägt.
Fortbildungen und ein digitales Lagebild ergänzen die Vorbereitung
Die Förderung ist Teil eines größeren Programms zur Gesundheitssicherheit. Fünf Arbeitsgruppen befassen sich nach Angaben des Ministeriums mit ambulanter und stationärer Versorgung, Rehabilitation, Arzneimitteln und Medizinprodukten, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie Personal und Fortbildung.
Seit Mai 2026 finanziert das Land außerdem Kurse zur chirurgischen Versorgung bei Terror- und Katastrophenlagen. Für das Kursformat TDSC wurden zunächst 72 Plätze finanziert. Parallel arbeiten das Land und die Sanitätsakademie der Bundeswehr an einem digitalen Gesundheitslagebild, das im Krisenfall vorhandene Daten zu medizinischen Einrichtungen zusammenführen soll.
Standorte und genaue Termine sind noch offen
Die Landesregierung hat bislang weder die geförderten Stadt- und Landkreise noch die beteiligten Kliniken und Übungstermine genannt. Diese Angaben dürften erst nach der individuellen Mittelzuweisung und der anschließenden Planung vor Ort feststehen.





