Dashcam-Aufnahmen stützen den Verdacht
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen soll der 42-Jährige seinen Wagen am Montagmorgen, 28. September, auf der geraden und übersichtlichen Strecke bei Altenburg bewusst in den Gegenverkehr gelenkt haben. Die Behörden gehen nach dem bisherigen Ermittlungsstand davon aus, dass er den Tod anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf genommen haben könnte.
Für diesen Verdacht sprechen laut der gemeinsamen Mitteilung unter anderem Aufnahmen der Dashcam eines Zeugen. Ob sich der Vorwurf bestätigt, ist Gegenstand des laufenden Verfahrens. Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
Drei Fahrer bei Kollision schwer verletzt
Der BYD des 42-Jährigen kollidierte gegen 8.45 Uhr zunächst seitlich mit dem entgegenkommenden Audi eines 60-Jährigen. Anschließend stieß das Auto frontal mit dem Audi eines 38-Jährigen zusammen. Alle drei Fahrer erlitten schwere Verletzungen.
Die ursprüngliche Unfallmeldung vom Montag sprach noch von einer Kollision mit Gegenverkehr und laufenden verkehrspolizeilichen Ermittlungen. Der nun mitgeteilte Mordverdacht ist damit eine wesentliche neue Entwicklung in dem Verfahren.
Haftbefehl am Donnerstag vollzogen
Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte einen richterlichen Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes. Eine Haftrichterin am Amtsgericht Tübingen setzte ihn am Donnerstag, 1. Oktober, in Vollzug.
Der Mann befindet sich seither in Untersuchungshaft. Das Kriminalkommissariat Reutlingen und die Verkehrspolizeiinspektion Tübingen führen die weiteren Ermittlungen gemeinsam.



