Anschlagswarnung im Darknet
Die Bundesanwaltschaft (GBA) hat am 20. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen deutsch-polnischen Staatsbürger erhoben. Dem Mann werden Terrorismusfinanzierung, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten vorgeworfen.
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll der Verdächtigte seit Mai 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen haben. Er soll anonym eine Plattform betrieben haben, auf der Namenslisten, Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht wurden.
Kopfgeld für Tötungen
Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, Spenden in Kryptowährung für die Tötung der Zielpersonen eingefordert zu haben. Diese sollten als „Kopfgeld“ ausgelobt werden. Auf der Plattform seien auch sensible personenbezogene Daten von potenziellen Opfern zu finden gewesen. Mit diesen Aufrufen soll der Angeschuldigte beabsichtigt haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu destabilisieren.
Der Verdächtige wurde am 10. November 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
