Entschädigung oder Ersatzflug?

Flughafen-Streik in München! Das müssen Reisende jetzt wissen

Flughafen-Streik in München! Das müssen Reisende jetzt wissen
Abflugtafel im Terminal 2 des Flughafen München
Foto: Flughafen München GmbH
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Chaos am Münchner Flughafen! Die Gewerkschaft Verdi hat einen Warnstreik von Donnerstag, 0 Uhr, bis Freitag, 24 Uhr angekündigt. Für viele Reisende beginnt der Start in die Winter- oder Faschingsferien damit mit langen Wartezeiten oder sogar Flugausfällen. Schon an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf legten Streiks in den vergangenen Tagen den Betrieb lahm. Doch welche Rechte haben Betroffene? Der ADAC klärt auf.
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Flughafen-Streik in München! Das müssen Reisende jetzt wissen
Abflugtafel im Terminal 2 des Flughafen München
Foto: Flughafen München GmbH

Wann gibt es Entschädigung?

Grundsätzlich gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung: Fällt ein Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, kann eine Entschädigung fällig werden – außer es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Ob ein Streik darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab:

  • Externe Streiks (z. B. von Flughafenpersonal oder Fluglotsen) gelten als unvermeidbare außergewöhnliche Umstände – Airlines müssen in diesen Fällen keine Entschädigung zahlen.
  • Interne Streiks (z. B. von Airline-Mitarbeitern) können hingegen eine unternehmerische Entscheidung sein. In diesem Fall kann eine Entschädigungspflicht bestehen.

Welche Rechte haben Fluggäste?

Unabhängig von einer möglichen Entschädigung müssen Airlines für die gebuchte Beförderung sorgen. Falls der Flug gestrichen wird, gelten folgende Rechte:

Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten – sei es per Flugzeug, Bahn oder Bus. Falls das nicht geschieht, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückfordern.

Betreuungsleistungen: Falls sich der Flug massiv verspätet oder ausfällt, muss die Airline für Verpflegung und Unterbringung sorgen. Wichtig: Alle Belege für Essen, Getränke oder Hotelübernachtungen aufbewahren!

Rücktritt und Ticket-Erstattung: Wer nicht mehr reisen möchte, kann vom Vertrag zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist verpflichtet, für eine Ersatzbeförderung zu sorgen oder den Reisepreis zu mindern, falls sich die Ankunft erheblich verzögert.

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