Neue Ortungsbefugnis in Diskussion
Hessischer Innenminister will Ausreisepflichtige via Handy orten
Roman Poseck (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Frankfurt – Innenminister Roman Poseck (CDU) plant, dass Polizeibeamte und Ausländerbehörden künftig die Mobiltelefone von Menschen mit Abschiebungsauflage orten dürfen. In der Innenministerkonferenz in Hamburg soll ein entsprechender Antrag gestellt werden, um das Vorgehen bei nicht angetroffenen Ausreisepflichtigen zu verschärfen.
Geplante Gesetzesänderung
Poseck will, dass die Polizei und die Ausländerbehörden unter klar definierten Voraussetzungen das Mobiltelefon von Personen mit Ausreisepflicht orten können. Der Antrag sei bereits bei den hessischen Behörden eingereicht und werde nächste Woche auf der Innenministerkonferenz in Hamburg diskutiert.
Hintergrund: Zahlen und Probleme
Nach Angaben des Innenministeriums gibt es in Hessen mehr als 13 000 Menschen, die das Land verlassen müssen. Der häufigste Grund für gescheiterte Abschiebungen sei, dass die Betroffenen nicht auffindbar seien, so Poseck.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Eine Ortung würde laut Poseck nur bei mutwilligem Entziehen der Abschiebung zulässig sein. Die genauen Voraussetzungen und datenschutzrechtlichen Sicherungen sollen im Gesetzentwurf festgeschrieben werden.
Reaktionen
Die Initiative löst kontroverse Diskussionen aus. Datenschützer warnen vor einem potenziellen Eingriff in Grundrechte, während Befürworter betonen, dass das Verfahren Abschiebungen effektiver mache.
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Quelle
- (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.
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