Warnung aus Köln
Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) reagierte auf Äußerungen von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), die ein mögliches AfD‑Verbot nicht ausschließen wolle. „Aktuell sollte die SPD mehr Wert darauf legen, gemeinsam die AfD kleiner zu bekommen“, sagte er dem Handelsblatt.
Juristische Hürden
Krings betont, dass ein Parteiverbot zunächst eine juristische Frage sei. Die zuständigen Behörden müssten „harte Fakten“ zusammentragen, die eine aktive Verfassungsfeindlichkeit nachweisen. Ohne diese Grundlage könne das Verfahren nach hinten losgehen.
Vorhergehende Gerichtsentscheidung
Das Verwaltungsgericht Köln habe im Eilverfahren die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst gestoppt, während die Hauptsache noch ausstehe. Diese Entscheidung nährt Krings Zweifel an einer ausreichenden Faktenlage.
Zukunftsperspektive
Ein Verbot sei nicht ausgeschlossen, meint Krings. Die AfD habe von Anfang an einen radikalen Kurs eingeschlagen, und eine weitere Radikalisierung könne ein Verbot irgendwann nötig machen. Nach Art. 21 GG liegt die Entscheidung über Parteiverbote beim Bundesverfassungsgericht, das nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung tätig wird.




