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Besuche an Sicherheitshäftlinge wieder erlaubt

Israelischer Oberster Gerichtshof hebt Rotkreuz‑Verbot auf

Israelischer Oberster Gerichtshof hebt Rotkreuz‑Verbot auf

Internationales Rotes Kreuz in Genf (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Oberste Gerichtshof Israels hat das seit Oktober 2023 geltende Verbot von Rotkreuz‑Besuchen bei palästinensischen Sicherheitshäftlingen für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung folgt einer Klage von Bürgerrechtsorganisationen und zwingt die Regierung, den Zugang sowie Auskünfte über die Inhaftierten wieder zu gewähren.

Urteil nach mehrmonatiger Auseinandersetzung

Die Richter erklärten das generelle Besuchsverbot für den Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) für nichtig. Das Gericht kritisierte, dass die Regierung trotz mehrfacher Fristverlängerungen keine belastbare Rechtsgrundlage vorlegen konnte.

Hintergrund des Verbots

Nach dem Hamas‑Überfall vom 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza‑Kriegs wurden die Besuche von IKRK‑Vertretern an Häftlinge im Westjordanland und Gazastreifen sowie an Verwaltungshäftlinge ausgesetzt. Die Behörde berief sich dabei auf eine nicht öffentlich nachvollziehbare militärische Direktive.

Langjährige Praxis beendet

Vor dem Konflikt war die Präsenz des Roten Kreuzes in israelischen Haftanstalten jahrzehntelang fester Bestandteil der Inhaftierungspolitik. Das Gericht verwies auf Regelungen aus der Nachkriegszeit und Anweisungen des Gefängnisdienstes von 2002, die den regelmäßigen Kontakt zwischen IKRK und Gefangenen vorsehen.

Reaktion des Roten Kreuzes und der Regierung

Das Rote Kreuz kündigte an, die Besuche umgehend wieder aufzunehmen und betonte die Notwendigkeit, die Haftbedingungen mit dem humanitären Völkerrecht in Einklang zu bringen. Sicherheitsminister Itamar Ben‑Gvir kritisierte das Urteil scharf und sprach von einer „beschämenden Entscheidung“ der Richter, während er weitere Justizreformen forderte.

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Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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