Einsparungen bei Heimzuschüssen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei den Kosten für Pflegeheime im kommenden Jahr 2,6 Mrd. € und im Jahr 2028 sogar 2,7 Mrd. € eingespart werden sollen. Das System gestaffelter Zuschüsse bleibt erhalten, jedoch erhalten Pflegebedürftige erst sechs Monate später die höheren Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Höhere Beiträge für Gutverdiener
Analog zur Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener angehoben werden. Die Reform soll im ersten Jahr 1,6 Mrd. € und in den beiden Folgejahren jeweils 1,7 Mrd. € zusätzlich in die Pflegekassen fließen lassen.
Entlastung der Kassen bei Angehörigenpflege
Pflegekassen erhalten künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – im ersten Jahr 1,8 Mrd. € und bis 2030 schrittweise bis zu 2,1 Mrd. €. Der Beitragssatz für Kinderlose steigt um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte.
Finanzielle Gesamtwirkung
Für das Jahr 2027 werden Einnahmen und Kürzungen in der Pflegeversicherung auf 11,25 Mrd. € geschätzt. Die jährliche Finanzwirkung der Reform soll bis 2030 auf 20,34 Mrd. € ansteigen.


