Neues Modell für Ehepaare
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat einen Vorschlag vorgelegt, der das bewährte Ehegattensplitting ersetzen soll. Ziel sei ein „fiktives Realsplitting“, wie aus einer Ministervorlage hervorgeht, über die der „Spiegel“ zuerst berichtete. Kern des neuen Modells: Partner sollen einen Teil ihres Freibetrages flexibel untereinander aufteilen können, um die Steuerlast zu optimieren. Wahrscheinlich würde der weniger Verdienende seinen Anteil an den Besserverdienenden abtreten.
Weniger Vorteil bei großen Unterschieden
Die Höhe des flexibel verschiebbaren Betrags orientiert sich laut Ministerium an der Summe, die Geschiedene oder Getrenntlebende maximal als Unterhalt steuerlich geltend machen können. Aktuell sind das 13.805 Euro. Das Finanzministerium betont, das Realsplitting stärke Partnerschaften, ohne bestimmte Lebensverhältnisse steuerlich zu bevorzugen. Vor allem Familien mit großen Einkommensdifferenzen zwischen den Partnern wären betroffen. Der bisherige starke Steuervorteil bei solchen Konstellationen würde wegfallen. Paare mit ähnlichen Einkommen würden kaum eine Veränderung spüren.
Institute rechnen vor
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat bereits Szenarien durchgerechnet. Basierend auf etwas geringeren Freibeträgen als vorgeschlagen, ergab sich für ein Extrembeispiel – ein Partner mit 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, der andere ohne – eine jährliche Mehrbelastung von 4.582 Euro im Vergleich zum alten Splitting. Bei den nun vom Ministerium vorgeschlagenen Werten würde diese Differenz laut IW-Steuerexperte Tobias Hentze auf rund 4.100 Euro sinken. Bei moderateren Unterschieden wie 70.000 und 25.000 Euro läge die Mehrbelastung nur noch bei etwa 300 Euro im Jahr.
Nur für neue Ehen und Lohnsteuerklassen
Die geplante Reform soll nach dem Willen des Finanzministeriums nur für künftig geschlossene Ehen gelten. Bestehende Ehen sollen weiter vom aktuellen Ehegattensplitting profitieren. Eine Änderung gibt es aber auch für sie: Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft werden. Stattdessen soll nur noch die Lohnsteuerklasse IV mit dem Faktorverfahren gelten, eine Regelung, die bereits existiert und die monatliche Steuerlast exakter gestaltet.



