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Milliardenvertrag für neue "Raider"-Drohnen

Pistorius plant Großauftrag für Rheinmetall – Kamikazedrohnen für die Bundeswehr

Pistorius plant Großauftrag für Rheinmetall – Kamikazedrohnen für die Bundeswehr

Symbolbild: Rheinmetall-Panzer, via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverteidigungsministerium unter Boris Pistorius will offenbar ein milliardenschweres Rüstungsprojekt mit Rheinmetall auf den Weg bringen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags soll noch diese Woche über die Beschaffung sogenannter "Loitering Munition" entscheiden. Im Fokus steht die neue Kamikazedrohne "Raider" des Konzerns.

Milliardenauftrag für „Raider“-Drohnen

Das Bundesverteidigungsministerium hat den Haushaltsausschuss des Bundestags um Zustimmung zu einem weiteren Beschaffungsvorhaben gebeten. Gegenstand ist die „Loitering Munition“ des Rüstungskonzerns Rheinmetall.

Eine entsprechende Vorlage über 25 Millionen Euro liegt den Parlamentariern nach Informationen des „Spiegel“ vor. Schon jetzt hat das Ministerium entsprechende Munition bei Spezialfirmen wie Helsing und Stark geordert. Nun soll auch Rheinmetall zum Zuge kommen.

Erster Schritt: 300 Millionen Euro

Für knapp 300 Millionen Euro soll Rheinmetall zunächst Bodenstationen, Flugkörper sowie Schulungsunterlagen und Simulatoren liefern. Auch die anfängliche Ausbildung der Soldaten ist Teil des Pakets. Details zu Stückpreisen und genauen Stückzahlen wurden den Abgeordneten noch nicht mitgeteilt.

Rahmenvertrag über 2,3 Milliarden

Langfristig plant das Ministerium einen Rahmenvertrag mit Rheinmetall über insgesamt 2,387 Milliarden Euro. Die vom Konzern „Raider“ genannte Drohne ist laut Ministerium eine „aktuelle Neuentwicklung“.

Ergänzung zu bestehenden Systemen

Diese Kamikazedrohnen sollen, so heißt es aus dem Ministerium, eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits beschafften Systemen von Helsing und Stark darstellen. Grund dafür seien insbesondere die optischen Sensoren.

Qualifikation bis 2027

Rheinmetall muss bis Ende April 2027 alle Anforderungen für die endgültige Qualifikation erfüllen. Andernfalls behält sich das Ministerium das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

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Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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