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Pawlik verlangt Konsequenzen aus Inra-Bericht

Rassismus-Studie zeigt Lücken: Antirassismus-Beauftragte fordert Behörden zum Handeln auf

Rassismus-Studie zeigt Lücken: Antirassismus-Beauftragte fordert Behörden zum Handeln auf

Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Nach der Veröffentlichung einer Studie, die Rassismus in staatlichen Institutionen nachweist, drängt die Bundesbeauftragte für Antirassismus auf konkrete Maßnahmen. Natalie Pawlik (SPD) betont die Verantwortung von Behörden und fordert eine stärkere Berücksichtigung der Studienergebnisse im nationalen Aktionsplan.

Rassismus in Institutionen alltäglich

Die Ergebnisse der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) machen deutlich, dass Rassismus nicht erst bei offener Anfeindung beginnt. Vorurteile und unbewusste Denkmuster prägen laut der Bundesbeauftragten für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), auch den Umgang in Behörden. „Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit“, so Pawlik gegenüber der „Rheinischen Post“.

Sie appelliert an Entscheidungsträger, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“ Pawlik kündigte an, die Ergebnisse der Studie gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium auszuwerten.

Nationaler Aktionsplan soll gestärkt werden

Die Erkenntnisse der Inra-Studie sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen. „Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, den ich innerhalb der Bundesregierung koordiniere.“ Der dreijährige Forschungszeitraum der Studie umfasste unter anderem Jobcenter, Jugendämter und Ausländerbehörden.

Die Studie belegt, dass rassistische Diskriminierung nicht nur auf individueller Ebene, sondern auch durch behördliche Praktiken und Organisationskulturen wirkt. Eine gravierende Schutzlücke besteht laut dem Bericht darin, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen gilt.

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