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SPD-Politiker reagiert auf Gerichtsentscheidung

Thüringens Innenminister fordert Verbot einzelner AfD-Landesverbände

Symbolbild AfD-Verbotsverfahren, via dts Nachrichtenagentur

Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bezüglich der Einstufung der AfD sieht Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dringenden Handlungsbedarf. Er plädiert für die Prüfung von Verboten einzelner Landesverbände, insbesondere des Thüringer Landesverbands, der bereits rechtskräftig als verfassungsfeindlich eingestuft wurde.

Gerichtsurteil gibt Anlass zur Debatte

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat nach der aktuellen Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln die Forderung nach einem Verbot einzelner Landesverbände der AfD erneuert. Das Kölner Gericht hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf.

‚AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig‘

Maier bekräftigte seine Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich agiere. Er betont gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten. Dies gelte insbesondere für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung bereits rechtskräftig sei.

Antragstellung beim Bundesverfassungsgericht

Der Innenminister plädiert dafür, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot dieses und/oder anderer als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände prüfen solle. Er halte eine entsprechende Antragstellung nach wie vor für unerlässlich.

Trotz der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln verwies Maier darauf, dass es sich lediglich um eine vorläufige Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz handele. Die Hauptsache müsse noch abgewartet werden. Zugleich hob er hervor, dass das Gericht eine „hinreichende Gewissheit“ festgestellt habe, dass „innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen“ bestehen. Der Verdacht bleibe damit ausdrücklich bestehen.

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