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Haftbefehl vollstreckt

Stuttgart: Bundespolizei nimmt Haftbefehl am Flughafen vollstreckt — 568 Tage Restfreiheitsstrafe

Polizeifahrzeug mit Blaulicht und digitalem Display.

Foto: Polizei BW

Stuttgart – Am vergangenen Wochenende haben Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart einen 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen festgenommen. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vor. Er war wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Stuttgart – Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Belgrad stellten Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart am vergangenen Wochenende (04.02.2026) fest, dass gegen einen 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vorliegt.

Er war wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Es besteht eine Restfreiheitsstrafe von 568 Tagen. Hierbei wurden ihm 162 Tage aus der Untersuchungshaft angerechnet. Die Bundespolizisten lieferten den Mann im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim ein.

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