Gastro-Gewerkschaft lehnt ab

NGG-Chef Zeitler: Dauerhaft niedrigere Gastrosteuer keine Lösung für Beschäftigte

Burger (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Gewerkschaftschef Guido Zeitler von der NGG übt scharfe Kritik an der Debatte um eine dauerhaft niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie. Er argumentiert, dass eine solche Maßnahme dem Staatshaushalt erhebliche Mittel entziehen würde, ohne den Beschäftigten im Gastgewerbe direkt zugutekommen, insbesondere jenen mit niedrigen Löhnen.
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Guido Zeitler, der Vorsitzende der Gastgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), hat einer dauerhaft reduzierten Mehrwertsteuer auf Restaurant-Speisen eine klare Absage erteilt. Seine Bedenken zielen darauf ab, dass diese Steuersenkung erhebliche finanzielle Lücken in den Staatshaushalt reißen würde – schätzungsweise fast vier Milliarden Euro jährlich. Zeitler betont, dass eine solche Subvention auch Gutverdiener, die in Gourmetrestaurants speisen, übervorteilen würde. Dies stehe in keinem Verhältnis zur Lebenswirklichkeit vieler Beschäftigter in der Branche, denen oft vorgeworfen werde, zu teuer zu sein oder wenig Leistung zu erbringen.

Staatliche Unterstützung bleibt essenziell

Der NGG-Chef hob hervor, wie wichtig staatliche Hilfen für Mitarbeiter im Gastgewerbe seien. Dazu zählten Instrumente wie Wohngeld, die Aufstockung niedriger Löhne oder ein erschwinglicher und funktionierender öffentlicher Nahverkehr. „Darauf sind viele in der Branche angewiesen“, so Zeitler. Er kritisierte, dass niedrigere Steuern für Arbeitgeber erfahrungsgemäß nicht bei den Angestellten ankämen. Als Beispiel nannte er die Senkung der Mehrwertsteuer für Hotels im Jahr 2010, von der „fast nichts an die Mitarbeiter“ geflossen sei. Viele Arbeitgeber hätten die eingesparten Steuern „schlicht eingesteckt“, so der Gewerkschaftsvorsitzende. Ab dem 1. Januar 2026 greift der neue, reduzierte Steuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie, eine Absenkung von 19 Prozent. Der Arbeitgeberverband Dehoga hatte bereits angekündigt, dass die Entscheidung über die Verwendung der Steuereinsparungen, einschließlich möglicher Preissenkungen, bei den einzelnen Betrieben liege.

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