In einem entscheidenden Fall der jüngsten Zeit hat die Bundespolizei Friedrichshafen eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgenommen. Am 11. Dezember 2025 kontrollierten Beamte des Bundespolizeireviers Friedrichshafen einen 38-jährigen Mann in der Paulinenstraße nahe dem Bahnhof Friedrichshafen Löwental.
Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg vor, der auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Tettnang zurückgeht. Im Oktober 2023 verurteilte das Gericht den Mann wegen Diebstahls zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe. Trotz der Urteilsvollstreckung war er die Haft bisher nicht angetreten.
Die Bundespolizei brachte den Mann daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Ravensburg, wo er nun die Strafe verbüßt. Solche Vollstreckungen sind ein wichtiger Bestandteil des Justizvollzugs und zeigen, wie die Behörden die rechtlichen Vorgaben umsetzen.


