Uhingen – Am Montag ereignete sich in der Oberschwabenstraße ein folgenreicher Arbeitsunfall. Ein 39-jähriger Mitarbeiter eines slowakischen Photovoltaikunternehmens stürzte während Dacharbeiten aus beträchtlicher Höhe ab und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Der Vorfall wirft Fragen bezüglich der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auf.
Unfallhergang und Folgen
Der Arbeitsunfall geschah kurz vor 16 Uhr. Der 39-jährige Monteur war zusammen mit zwei Kollegen auf dem Dach eines Gebäudes beschäftigt. Laut Polizeibericht löste der Mann offenbar eine Fassungsschiene auf der Gebäuderückseite, in Richtung des Gartens. Das regnerische Wetter und die nassen Dachziegel führten dazu, dass der Arbeiter mutmaßlich das Gleichgewicht verlor. Er rutschte bäuchlings aus einer Höhe von geschätzten acht bis zehn Metern über das Dach und einen Balkon hinweg ab. Sein Sturz endete auf einem Vordach, dessen Hartplastikbedachung unter der Wucht des Aufpralls brach, bevor er schließlich auf der gepflasterten Terrasse zum Liegen kam.
Die sofort herbeigerufenen Rettungskräfte versorgten den schwer verletzten Mann am Unfallort und brachten ihn anschließend in eine Spezialklinik. Über seinen genauen Gesundheitszustand liegen derzeit keine weiteren Informationen vor.
Sicherheitsmängel bei Dacharbeiten festgestellt
Die durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass zwar eine Absturzsicherung am Gebäude vorhanden war, diese jedoch nur an der zur Straße gerichteten Seite angebracht gewesen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass der verunglückte Arbeiter, obwohl ein Klettergeschirr zur Verfügung stand, dieses zum Zeitpunkt des Unfalls nicht trug. Dies hätte möglicherweise einen Sturz aus großer Höhe verhindern können. Die Polizei hat keine Hinweise auf Fremdeinwirkung und geht von einem bedauerlichen Arbeitsunfall aus.
Die Arbeiten auf dem Dach wurden nach dem Vorfall umgehend eingestellt. Die Ermittlungen zum genauen Hergang und den Umständen des Unfalls dauern weiterhin an, um die Verantwortlichkeiten und die Frage der Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften zu klären.
