Ermittlungen im „Pedo-Hunting“-Fall

Anklage in Frankfurt am Main: „Pedo-Hunting“-Komplex aufgedeckt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen einen 23-jährigen Deutschen im „Pedo-Hunting“-Komplex erhoben. Dem Angeklagten werden schwerwiegende Verbrechen wie erpresserischer Menschenraub und Raub vorgeworfen. Die Taten sollen sich zwischen November 2024 und Juli 2025 ereignet haben und werfen ein Schlaglicht auf die perfiden Methoden.
Anklage in Frankfurt am Main: „Pedo-Hunting“-Komplex aufgedeckt
Anklage in Frankfurt am Main: „Pedo-Hunting“-Komplex aufgedeckt
Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat formell Anklage gegen einen 23-jährigen deutschen Staatsbürger erhoben. Dieser Schritt erfolgte im Kontext des sogenannten „Pedo-Hunting“-Komplexes, einer Reihe von Delikten, die sich durch besonders verwerfliche Vorgehensweisen auszeichnen. Dem jungen Mann werden von der Staatsanwaltschaft eine Vielzahl schwerwiegender Verbrechen zur Last gelegt, darunter erpresserischer Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schwerer Raub sowie gefährliche Körperverletzung. Die fraglichen Taten sollen sich, so die behördlichen Angaben am Montag, in der Zeitspanne von November 2024 bis Juli 2025 ereignet haben, wobei die Stadt Frankfurt am Main der Schauplatz dieser Geschehnisse war.

Die den Anschuldigungen zugrunde liegende Methode sah vor, dass der Beschuldigte über die bekannte Dating-Plattform Lovoo Kontakt zu Männern aufnahm. Hierbei soll er eine falsche Identität genutzt haben, indem er sich als junge, teilweise noch minderjährige Frau ausgab. Ziel dieser Täuschung war es, Treffen mit den späteren Opfern zu arrangieren. Bei diesen vereinbarten Zusammenkünften sollen die Geschädigten jedoch nicht auf die erwartete Person, sondern auf den Beschuldigten selbst sowie auf mindestens zwei weitere, bislang nicht näher identifizierte Tatbeteiligte getroffen sein.

Die Konfrontation bei diesen Treffen eskalierte den Ermittlungen zufolge in Drohungen und der Nötigung zur Herausgabe von Bargeld und anderen Wertgegenständen. Im Zuge dieser Taten soll der Beschuldigte einen vierstelligen Geldbetrag sowie zwei Mobiltelefone erbeutet haben. Die detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise unterstreicht die planmäßige und brutale der Übergriffe.

In einem besonders perfiden Fall sollen die Täter eines der zu einem Geldautomaten dirigiert haben. Ein weiterer, ähnlicher Vorfall sah vor, dass die mutmaßlichen Täter ein Uber bestellten, um gemeinsam mit einem anderen Opfer zu einer Bankfiliale mit Geldautomaten zu fahren. Diese Methoden zeigen eine eklatante Missachtung der persönlichen Freiheit und Sicherheit der Opfer. Durch die physische Gewalt und Bedrohung erlitten drei der Geschädigten körperliche Verletzungen, deren genaue Art nicht ausgeführt wurde, aber die Schwere der Situation unterstreicht. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 15. Juli 2025 in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen gegen drei weitere mutmaßlich an den Taten beteiligte noch andauern und die Aufklärung des gesamten Komplexes vorantreiben sollen.

(Mit Material der der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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