Zwei offene Haftbefehle
Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte den 30-Jährigen aufgrund eines nicht bezahlten Strafbefehls wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vom April 2024, erlassen durch das Amtsgericht Rosenheim. Zusätzlich bestand ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, da der Mann eine Geldstrafe wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, verhängt im März 2024 vom Amtsgericht Frankfurt am Main, ebenfalls nicht entrichtet hatte.
Ersatzfreiheitsstrafe in Konstanz angetreten
Da der Gesuchte die fälligen Geldstrafen vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er ordnungsgemäß von den Zollbeamten an die Bundespolizei übergeben. Anschließend erfolgte die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Konstanz, wo er eine auf 135 Tage angesetzte Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste.
