Strafen führten zur Haft

Mann in Konstanz am Bahnhof wegen Haftbefehlen festgenommen

Am Mittwochabend wurde eine Person am Bahnhof Konstanz durch Zollbeamte kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei offene Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Er konnte die fälligen Geldstrafen nicht begleichen und musste eine 135-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Foto: Polizei BW

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Zwei offene Haftbefehle

Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte den 30-Jährigen aufgrund eines nicht bezahlten Strafbefehls wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vom April 2024, erlassen durch das Amtsgericht Rosenheim. Zusätzlich bestand ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, da der Mann eine Geldstrafe wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, verhängt im März 2024 vom Amtsgericht Frankfurt am Main, ebenfalls nicht entrichtet hatte.

Ersatzfreiheitsstrafe in Konstanz angetreten

Da der Gesuchte die fälligen Geldstrafen vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er ordnungsgemäß von den Zollbeamten an die Bundespolizei übergeben. Anschließend erfolgte die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Konstanz, wo er eine auf 135 Tage angesetzte Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste.

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