Festnahme wegen Aufenthaltsgesetzverstoß

Festnahme an der Kehler Europabrücke

Beamte der Bundespolizei haben am 8. November 2025 bei der Kontrolle eines Fernreisebusses an der Kehler Europabrücke einen gesuchten albanischen Staatsangehörigen festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Da er die fällige Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun 59 Tage ins Gefängnis.
Foto: Polizei BW

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Am 8. November 2025 stoppten Beamte der Bundespolizei an der Kehler Europabrücke einen Fernreisebus im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle. Im Zuge dieser Überprüfung identifizierten die Einsatzkräfte einen albanischen Staatsangehörigen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der des Haftbefehls war ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.

Ersatzfreiheitsstrafe wegen Zahlungsunfähigkeit

Dem festgenommenen Mann wurde die Möglichkeit gegeben, die mit dem Haftbefehl verbundene Geldstrafe zu begleichen, um einer Haftstrafe zu entgehen. Da er jedoch nicht über die finanziellen Mittel verfügte, die Geldstrafe fristgerecht zu entrichten, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen verhängt. Die Bundespolizeiinspektion Offenburg war für die Durchführung des Einsatzes zuständig.

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