Kritik an Gesetzausgestaltung

Grüne kritisieren Bundestariftreuegesetz in Berlin

Grüne kritisieren Bundestariftreuegesetz in Berlin
Ricarda Lang (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Die Grünen-Politikerin Ricarda Lang äußert scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Bundestariftreuegesetzes. Insbesondere die geplanten Ausnahmen und fehlenden Kontrollmechanismen fürchten die Grünen als Schwachstellen. Das Gesetz, das im August vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, soll eigentlich faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen sichern.
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Die Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang von Bündnis 90/Die Grünen hat die aktuelle Ausgestaltung des Bundestariftreuegesetzes scharf kritisiert. Ihre Bedenken äußerte sie gegenüber der „Rheinischen Post“ und bezog sich dabei auf Antworten des Bundesarbeitsministeriums zu einer Kleinen Anfrage.

„Die von Schwarz-Rot geplanten Ausnahmen entkernen das Gesetz: Gerade die Komplettausnahmen bei der Bundeswehr und nicht ausreichende Kontrollen machen das Gesetz zahnlos“, so Lang wörtlich in Bezug auf die ihr vorliegenden Informationen. Dies unterstreicht die Sorge, dass die beabsichtigte Wirkung des Gesetzes erheblich beeinträchtigt werden könnte.

Die Einführung des Bundestariftreuegesetzes ist ein Anliegen, das die Grünen nach Aussage von Lang lange gefordert haben. Sie betonte: „Im Kern ist es richtig: Wer mit öffentlichem Geld Aufträge bekommt, muss nach Tarif bezahlen und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten.“ Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass Steuergelder nicht dazu beitragen, Lohn- und Sozialdumping zu fördern.

Allerdings bemängelte Lang konkret, dass Aufträge im verteidigungs- und sicherheitspolitischen Bereich von den Regelungen des Gesetzes ausgenommen sind. Eine weitere zentrale Kritik betrifft das Fehlen von stichprobenartigen Kontrollen, die ihrer Meinung nach unerlässlich wären, um die Einhaltung der Tariflöhne effektiv zu überprüfen.

Das Bundeskabinett hatte das Gesetz im August dieses Jahres verabschiedet. Das übergeordnete Ziel ist es, Betriebe, die öffentliche Aufträge erhalten, zur Zahlung von Tariflöhnen zu verpflichten und somit faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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