Urteil endgültig, BGH bestätigt

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ärztin in Dresden

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Ärztin durch das Landgericht Dresden weitgehend bestätigt. Die Medizinerin war wegen des Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie, Betrugs und des Besitzes einer verbotenen Waffe zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ärztin in Dresden
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Ärztin in Dresden
Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision einer Ärztin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden größtenteils verworfen. Diese Entscheidung wurde am Dienstag vom BGH bekannt gegeben.

Die Ärztin war wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1.003 Fällen während der Corona-Pandemie verurteilt worden. Davon beinhalteten 26 Fälle zusätzlich eine falsche Dokumentation. Ferner wurde sie wegen Betrugs und des vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe belangt. Das Landgericht hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt und der Ärztin für die Dauer von drei Jahren die Ausübung ihres Berufs untersagt.

Gemäß den Feststellungen des Landgerichts hatte die Angeklagte Ende 2020 den Entschluss gefasst, durch den Verkauf von sogenannten Gefälligkeitsattesten eine Einnahmequelle zu erschließen. Diese Atteste sollten eine Befreiung von der Maskenpflicht oder ein dauerhaftes Impfverbot während der Pandemie ermöglichen. Die Bescheinigungen wurden ohne vorherige medizinische Untersuchung ausgestellt und bei Sammelterminen in verschiedenen Bundesländern verteilt.

Zusätzlich hatte die Ärztin im Sommer 2021 Corona-Schnelltests bestellt, ohne die Absicht zu haben, den Kaufpreis zu entrichten. Anfang 2023 wurde sie zudem im Besitz eines Elektroschockgeräts festgestellt, das kein Prüfzeichen aufwies. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten vorlagen. Damit ist das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig (Beschluss vom 27. August 2025 – 5 StR 130/25).

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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