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Nationaler Aktionsplan Kinder- und Jugendsport

60 Minuten Bewegung, Schwimmen bis Grundschulende: Länder planen Kinder-Sportpakt

Kinder und Jugendliche sollen sich täglich mindestens 60 Minuten bewegen und bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen lernen. Die Sportministerkonferenz hat in Konstanz dafür Eckpunkte beschlossen – der eigentliche Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen folgt aber erst im April 2027.

Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz in Konstanz
Die Sportministerinnen und Sportminister der Länder berieten in Konstanz über den geplanten Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendsport.
Foto: Uli Regenscheit

Die 54. Sportministerkonferenz hat am 15. Oktober in Konstanz die Grundlage für einen Nationalen Aktionsplan zum Kinder- und Jugendsport beschlossen. Das Papier verbindet Bewegungsförderung, Schwimmen, Beratung von Eltern, ein bundesweit vergleichbares Monitoring und eine systematischere Talentförderung. Wichtig ist die Einschränkung: Beschlossen sind bislang Eckpunkte. Welche Maßnahmen Bund, Länder, Kommunen, Schulen und Vereine tatsächlich umsetzen und finanzieren, soll der Entwurf des Aktionsplans zeigen.

60 Minuten sind ein Zwischenziel

Der auffälligste Punkt ist die tägliche Bewegungszeit. Nach den Eckpunkten sollen alle Kinder und Jugendlichen über den gesamten Tag hinweg mindestens 60 Minuten körperlich aktiv sein. Das soll nicht allein im Sportunterricht geschehen. Kitas, Schulen, Ganztagsangebote, Sportvereine, Wege im Alltag und selbstorganisierte Bewegung sollen zusammenspielen.

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Das Dokument bezeichnet die 60 Minuten ausdrücklich als Zwischenziel. Die nationalen Empfehlungen liegen für Vier- bis Sechsjährige bei mindestens 180 Minuten Bewegung pro Tag, für Sechs- bis 18-Jährige bei mindestens 90 Minuten. Damit verspricht der Beschluss noch keine zusätzliche tägliche Sportstunde an jeder Schule. Er formuliert zunächst eine gemeinsame Zielmarke und einen Rahmen für spätere Programme.

Schwimmen soll früher beginnen

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Schwimmfähigkeit. Jedes Kind soll bis zum Ende des Grundschulalters grundlegende Fähigkeiten im Wasser erwerben. Wassergewöhnung und erste Fertigkeiten sollen möglichst schon vor der Einschulung beginnen; Schule, Ganztag, Schwimmvereine, Wasserrettungsorganisationen und Badbetreiber sollen ihre Angebote besser abstimmen.

Das Papier benennt dabei auch die Infrastruktur als Voraussetzung. Schwimm- und Wasserflächen sollen gesichert, bedarfsgerecht genutzt und weiterentwickelt werden. Eine konkrete Zahl zusätzlicher Kurse, Bäder oder Fachkräfte enthält der Beschluss jedoch nicht. Als bestehende Maßnahme nennt er das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten, aus dem 250 Millionen Euro gezielt für Schwimmbäder vorgesehen sind.

Motorische Entwicklung soll vergleichbarer werden

Der Aktionsplan soll vorhandene Daten zur motorischen Entwicklung stärker zusammenführen. Genannt werden unter anderem Schuleingangsuntersuchungen, die MoMo-Studie und Kinder- und Jugendsportberichte. Ziel ist ein regelmäßig fortgeschriebenes, wissenschaftlich fundiertes Monitoring, das Maßnahmen nicht nur beschreibt, sondern ihre Planung und Bewertung unterstützt.

Für Familien ist außerdem eine niedrigschwellige Beratung vorgesehen. Kinderärztinnen und Kinderärzte, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Jugendhilfe und Sportorganisationen sollen Eltern besser über Bewegung und erreichbare Angebote informieren. Die Eckpunkte verlangen zugleich sichere, wertschätzende und inklusive Strukturen; Zugangshürden für Kinder mit unterschiedlichen Lebenslagen oder Behinderungen sollen ausdrücklich berücksichtigt werden.

Talentförderung ohne frühe Einbahnstraße

Auch der Nachwuchsleistungssport ist Teil des Vorhabens. Schulen und Vereine sollen regionale, sportartübergreifende Formate zur Talenterkennung entwickeln. Zugleich warnt das Papier vor zu früher, einseitiger Spezialisierung und einer Fixierung auf kurzfristige Erfolge. Im Grundlagentraining soll eine vielseitige motorische Ausbildung im Vordergrund stehen; Wechsel und Wiedereinstiege sollen möglich bleiben.

Damit verbindet die Konferenz Breitensport und Talentförderung, ohne sie gleichzusetzen. Zugang zu Bewegung und Schwimmen gilt als Ziel für alle Kinder. Die gezielte sportliche Entwicklung baut darauf auf und bleibt Aufgabe des organisierten Sports in Zusammenarbeit mit Schulen und Ländern.

Entscheidend wird der Entwurf im April 2027

Die Federführung übernehmen die Sportministerkonferenz und das Bundeskanzleramt. Beteiligt werden sollen Fachministerkonferenzen, kommunale Spitzenverbände, der organisierte Sport und weitere Fachakteure. Zur 55. Sportministerkonferenz im April 2027 in Hamburg soll ein Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorliegen.

Erst dann lässt sich belastbar beurteilen, wer welche Aufgaben übernimmt, welche Zeitpläne gelten und wie die Vorhaben finanziert werden. Der Konstanzer Beschluss setzt Ziele und Zuständigkeiten für die Ausarbeitung – er ist noch kein fertiges Umsetzungsprogramm.

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Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg; Beschluss 54.SMK-BV12/2026; Eckpunkte zum Nationalen Aktionsplan (Stand 15.10.2026)

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