SPD fordert Ende der Strafbarkeit
Die SPD will das Fahren ohne gültigen Fahrschein aus dem Strafrecht streichen. Rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge begründet diesen Vorstoß damit, dass Armut nicht bestraft werden dürfe. „Wer sich kein Ticket leisten kann, ist nicht kriminell“, betonte Wegge gegenüber der „Welt“. Sie fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen 265a des Strafgesetzbuches.
Derzeit gilt das Schwarzfahren als Erschleichen von Leistungen und kann mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet werden. Bei Nichtzahlung droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Faire Lösungen statt Strafen
Die Sozialdemokraten argumentieren, dass das vom Verkehrsunternehmen erhobene erhöhte Beförderungsentgelt bereits eine wirksame Sanktion sei. Sie fordern stattdessen pragmatische und soziale Lösungsansätze.
Dazu zählen faire Sozialtickets, die Möglichkeit von Ratenzahlungen und gezielte Hilfsangebote für Menschen in Härtefällen. „Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge“, so Wegge. Die SPD will das Thema weiterhin in Gesprächen mit dem Koalitionspartner auf die politische Agenda setzen.
Union widerspricht vehement
Die Union teilt diese Ansicht nicht. Für Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, ist das Fahren ohne Fahrschein keine Bagatelle, sondern zu Recht strafbar.
Sie warnt vor falschen Signalen an potenzielle Täter. Die Abschaffung des Straftatbestands komme für die Union nicht infrage. „Das ist nicht zum Nulltarif zu haben“, erklärte Hierl und verwies auf die Bedeutung der Fahrentgelte für die Finanzierung des Nah- und Fernverkehrs. „Wer absichtlich mehrfach ohne einen Fahrschein fährt, schadet damit nicht nur dem Verkehrsunternehmen, sondern auch der Allgemeinheit.“


