Pawlik pocht auf Maßnahmen

Rassismus-Studie trifft Behörden: Antirassismus-Beauftragte fordert Konsequenzen

Rassismus-Studie trifft Behörden: Antirassismus-Beauftragte fordert Konsequenzen
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, appelliert nach der Veröffentlichung der "InRa"-Studie zu Rassismus in staatlichen Institutionen an Entscheidungsträger. Sie fordert konkrete Maßnahmen, um diskriminierende Muster in Behörden aufzudecken und zu bekämpfen. Die Studie beleuchtet, wie Vorurteile und Denkmuster den Arbeitsalltag beeinflussen.

Studie enthüllt Rassismus in deutschen Ämtern

Die Ergebnisse der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt sind alarmierend: Rassismus ist offenbar in allen untersuchten staatlichen Institutionen nachweisbar. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), reagiert mit deutlichen Forderungen nach Konsequenzen.

Unbewusste Vorurteile und Routinen

„Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, erklärte Pawlik gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie betonte, dass auch Behörden nicht immun gegen solche Tendenzen seien. Dieses beeinflusse Handlungsweisen und Routinen, die diskriminierend wirken können. Das Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit würden maßgeblich vom Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz abhängen.

Verantwortung für den Wandel

Pawlik appellierte an Entscheidungsträger in diesen Bereichen, ihre „große Verantwortung“ wahrzunehmen, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, so die Beauftragte. Sie versicherte, dass die Ergebnisse der Studie genau ausgewertet und in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen würden.

Schutzlücken im Recht

Die Studie basiert auf einer dreijährigen Untersuchung von Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden. Der Abschlussbericht hebt hervor, dass Rassismus in deutschen Behörden oft subtil stattfindet: nicht in offenen Anfeindungen, sondern in Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur. Auf struktureller Ebene seien zudem Schutzlücken im Rechtssystem aufgedeckt worden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt beispielsweise nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich daher nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.