Offenlegung rassistischer Muster
Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), hat nach der Veröffentlichung der Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) deutliche Konsequenzen gefordert. Laut Pawlik zeige die Untersuchung, dass Rassismus nicht nur in offenen Hassbekundungen zutage trete, sondern sich auch in unbewussten Vorurteilen und Denkmustern verankere, die wiederum Handlungsweisen und Routinen in staatlichen Behörden beeinflussen können.
„Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit“, betonte Pawlik im Gespräch mit der „Rheinischen Post“. Entscheidungsträger trügen eine große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, ohne dabei einen Generalverdacht nahe zu legen.
Lücken im Rechtsschutz
Die Inra-Studie, die über drei Jahre hinweg Rassismus in verschiedenen staatlichen Institutionen wie Jobcentern und Ausländerbehörden untersuchte, deckt auf, dass rassistische Diskriminierung dort nachweisbar ist. Diese zeige sich nicht in offenen Anfeindungen, sondern vielmehr in individuellen Einstellungen, behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und im Umgang mit Beschwerden. Bemerkenswert sei die strukturelle Ebene, auf der Schutzlücken im Rechtsrahmen bestehen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden – eine Diskriminierung durch eine staatliche Institution kann nicht auf dessen Basis bekämpft werden.
Die Antirassismusstelle will die Studienergebnisse eingehend auswerten und Erkenntnisse sowie Handlungsempfehlungen in die geplante Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, deren Koordination Pawlik übernimmt.

