Handlungsdruck nach Studie
Rassismus ist nicht nur offene Gewalt, sondern auch ein tief sitzendes Problem von Vorurteilen und Denkmustern, das uns unbewusst prägt. Dies unterstreicht die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), nach der Veröffentlichung der Studie ‚Institutionen und Rassismus‘ (Inra). Die Ergebnisse des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt zeigen auf, dass Behörden nicht immun gegen Diskriminierung sind. Pawlik appelliert an Entscheidungsträger, rassistische Mechanismen zu erkennen und entgegenzuwirken, ohne dabei Generalverdacht zu schüren.
Staatliche Institutionen im Fokus
Die Studie liefert unbequeme Wahrheiten: Das Handeln von Verwaltung, Polizei, Bildungssystem und Justiz ist entscheidend für das Vertrauen der Bürger und die Gewährleistung von Teilhabe und Chancengleichheit. Rassismus kann sich hier in Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verbergen, statt in offenen Anfeindungen sichtbar zu werden. Dies betrifft Jobcenter, Jugendämter und Ausländerbehörden gleichermaßen.
Rechtliche Lücken offengelegt
Auf struktureller Ebene hat die Inra-Studie Schutzlücken im Rechtsrahmen aufgedeckt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet etwa keine Anwendung auf das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Diskriminierte Bürger können sich somit nicht auf dieses zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen, was die Möglichkeiten zur Gegenwehr einschränkt.
Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, kündigte an, dass die Ergebnisse der Inra-Studie nun genau ausgewertet werden. Die Erkenntnisse und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen sollen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus integriert werden, dessen Koordination sie innerhalb der Bundesregierung übernommen hat. Auch das Bundesinnenministerium ist in die Auswertung der Studienergebnisse involviert.

