Studie offenbart tiefer liegende Probleme
Die knapp drei Jahre andauernde Untersuchung „Institutionen und Rassismus“ (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) zeichnet ein alarmierendes Bild: Rassismus ist offenbar kein Randphänomen, sondern tief in den Strukturen staatlicher Behörden verankert.
Die Ergebnisse, die nun veröffentlicht wurden, zeigen, dass Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen wie Jobcentern, Jugendämtern oder Ausländerbehörden nachweisbar ist. Dabei äußert sich Rassismus weniger in offenen Hassbekundungen, sondern vielmehr in schleichenden Prozessen: individuelle Einstellungen von Mitarbeitern, behördliche Praktiken, Ermessensspielräume und der Umgang mit Beschwerden tragen dazu bei.
Pawlik fordert Handeln statt bloßer Worte
Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), reagierte entschieden auf die Studienergebnisse. Sie betonte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass Rassismus auch vor Behörden nicht Halt mache und Handlungsweisen sowie Routinen beeinflussen könne, die diskriminierend wirken.
Die konkreten Abläufe staatlicher Institutionen, so Pawlik, seien entscheidend für das Vertrauen der Bürger in den Staat, für Teilhabe und Chancengleichheit. „Entscheidungsträger in diesen Bereichen tragen daher große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“, so die Antirassismusbeauftragte. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“
Runder Tisch und neuer Aktionsplan
Die Bundesbeauftragte kündigte an, die Ergebnisse der Inra-Studie werde man auf hoher Ebene auswerten. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch ihre eigene Stelle würden sich intensiv mit den Erkenntnissen auseinandersetzen. Dies soll direkt in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, dessen Koordination Pawlik innehat.
Ein deutliches Manko, das die Studie ebenfalls hervorhebt, sind Schutzlücken im rechtlichen Rahmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift derzeit nicht im Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden. Das bedeutet, wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.



