Die Pflegekommission hat eine Übereinkunft über die künftige Entwicklung des Pflegemindestlohns erzielt. Demnach soll dieser im Juli 2026 um 2,6 Prozent und ein Jahr später, im Juli 2027, um weitere 2,6 Prozent steigen. Die Laufzeit dieser Regelung ist auf 27 Monate festgelegt, wie die Kommission, bestehend aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, bekannt gab.
Sylvia Bühler, Mitglied des Verdi-Bundesvorstands, äußerte sich zu der Entscheidung: „Wir wollten beim Pflegemindestlohn Anschluss halten an die Einstiegsstufen für die Pflege im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, dem TVöD.“ Sie fügte hinzu, dass die Arbeitgeber hierzu nicht bereit gewesen seien und die neuen Werte des Pflegemindestlohns weit entfernt von einer leistungsgerechten Vergütung der anspruchsvollen Tätigkeit seien. Zudem habe man „Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verordnung abwehren“ müssen. Trotzdem habe Verdi „schweren Herzens“ diesem Kompromiss zugestimmt, da der Pflegemindestlohn die einzige einklagbare Vergütungshöhe darstellt, wo kein Tarifvertrag existiert.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete die Einigung als „gutes Signal“ für die kommenden zwei Jahre. Sie betonte jedoch, dass die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte in den vergangenen Jahren bereits spürbar besser geworden seien und in vielen Pflegeeinrichtungen bereits höhere Löhne auf Tarifniveau gezahlt würden, als nun von der Pflegekommission festgelegt.
Konkret bedeutet die Empfehlung für Pflegehilfskräfte eine Erhöhung von aktuell 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde ab dem 1. Juli 2026 und auf 16,95 Euro ab dem 1. Juli 2027. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, die derzeit 17,35 Euro erhalten, können ab dem 1. Juli 2026 mit 17,80 Euro und ab dem 1. Juli 2027 mit 18,26 Euro pro Stunde rechnen. Für Pflegefachpersonen steigt der Mindestlohn von aktuell 20,50 Euro zum 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 21,58 Euro pro Stunde.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)