Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern unklar
Die Bedrohung durch Drohnen hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Dennoch sind die Zuständigkeiten für deren Abwehr noch immer nicht klar geregelt. Die CDU in Nordrhein-Westfalen bemängelt dies und fordert eine „Nationale Strategie zur Drohnenabwehr“.
In dem Antrag für den kommenden CDU-Bundesparteitag heißt es, dass bestehende Rechtsgrundlagen, Verfahren und Verantwortlichkeiten im Ernstfall zu Verzögerungen und Unsicherheiten führen können. Dies soll sich durch die neue Strategie ändern.
Klarheit für Einsatzkräfte gefordert
Ziel der NRW-CDU ist es, eindeutige, bundeseinheitliche Zuständigkeiten zwischen Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizeien festzulegen. So sollen Verantwortungsdiffusionen vermieden und komplexe Drohnenszenarien ohne Zeitverlust bewältigt werden.
Insbesondere bei militärischen oder hochleistungsfähigen Drohnen wird eine rechtssichere Amtshilfe der Bundeswehr gefordert. Dies soll eine schnelle und abgestimmte Unterstützung im Einsatzfall gewährleisten.
Betreiber kritischer Infrastruktur in der Pflicht
Darüber hinaus sollen Betreiber kritischer Infrastruktur verpflichtet werden, umfassende Risikoanalysen und Schutzkonzepte zu erstellen. Nur so können Bedrohungen frühzeitig erkannt und abgewehrt werden.
Die Landespolizeien bleiben laut der NRW-CDU in vielen Fällen die ersten Handelnden, insbesondere bei handelsüblichen Kleindrohnen. Sie benötigen dafür spezialisierte Einheiten, mobile Abwehrmittel und klare rechtliche Rahmenbedingungen, um effektiv agieren zu können.




